SWZ-Ausbildungszentrum (BT-S) mit SWZ-KFZ Werkstatt (BT-R), Spezialtiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-210607-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWZ-Ausbildungszentrum (BT-S) mit SWZ-KFZ Werkstatt (BT-R), Spezialtiefbau
Spezialtiefbau.
SWZ-Ausbildungszentrum (BT-S) mit SWZ-KFZ Werkstatt (BT-R).
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) planen auf Ihrem Stammgelände an der Emmy-Noether-Straße in München den Neubau Bauteil R (KFZ-Werkstatt mit Aus- und Fortbildung) und den Neubau Bauteil S (Ausbildungszentrum).
Bauteil R:
Das Gebäude hat im UG Grundrissabmessungen von ca. 82,00 m x 27,00 m. Die maximale Höhe des Gebäudes liegt bei Oberkante DG mit +20,67 m über GOK.
Bauteil S:
Das Gebäude hat im UG Grundrissabmessungen von ca. 82,00 m x 22,00 m. Die maximale Höhe des Gebäudes liegt bei Oberkante Technikzentrale DG mit +24,33 m GOK.
Leistungen Gewerk Spezialtiefbau:
— Erschütterungsüberwachung,
— ca. 3 850 m2 Lockerungs-/Vorbohrarbeiten Endlosschnecke,
— ca. 3 500 m2 Spundwandarbeiten,
— ca. 1 100 m Ankerarbeiten,
— ca. 370 m2 Bohrpfahlarbeiten,
— Wasserhaltungsmaßnahmen,
— ca. 5 000 m2 Kampfmittelfreimessung,
— ca. 30 000 m3 Erdarbeiten/Bodenaushub,
— ca. 6 000 m3 Hinterfüllarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer),
2. Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
3. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
1. Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Zu 1. Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: [Betrag gelöscht] EUR.
1. Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
2. Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2) sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum.
3. Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise:
— Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie),
— Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 524/DGUV Regel 101-004,
— Bestätigung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG und § 14 EfbV für die durchgeführten Tätigkeiten,
— Transportgenehmigung gem. TgV für gefährliche Abfälle.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1) nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).