Ingenieurleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing Referenznummer der Bekanntmachung: J60b330620
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing mit den Bahnhöfen Willibaldstraße, Am Knie und Pasing
Erbringen von Ingenieurleistungen (Planungs-, Ausschreibungs- Objektüberwachungs- und Objektbetreuungsleistungen) nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für Anlagen der Anlagengruppen 4, 5, 7, und 8. Die Gesamtheit der zu planenden Anlagen wird mit dem Begriff Kommunikations- und Leittechnik bezeichnet. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9. Das Projekt Verlängerung der U5-West nach Pasing unterliegt den Vorgaben und dem Verfahren nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab).
Stadtbezirke 25 (Laim) sowie 21 (Pasing-Obermenzing), München
Die bestehende U-Bahn-Linie U4/5 endet derzeit am U-Bahnhof Laimer Platz, der am 24.3.1988 eröffnet wurde. Die U5-West nach Pasing ist die westliche Verlängerung dieser U-Bahn-Linie. In diesem Streckenabschnitt sind 3 Bahnhöfe enthalten:
1. Willibaldstraße,
2. Am Knie,
3. Pasing.
Die Gesamtmaßnahme umfasst 3 Planfeststellungsabschnitte und ist aufgegliedert in 2 Planungs- und Bauabschnitte, die von 2 unterschiedlichen Hauptplanern bearbeitet werden. Die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen für die Kommunikations- und Leittechnik umfassen beide Planungs- und Bauabschnitte, die durch den Auftragnehmer gesamtheitlich über die gesamte Strecke hinweg geplant werden sollen.
Es sind Anlagen der Technischen Ausrüstung zu bearbeiten, die folgenden Anlagengruppen (AGR) nach § 53 Abs. 2 HOAI zugeordnet werden können:
— AGR 4 Starkstromanlagen,
— AGR 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagengruppen,
— AGR 7 nutzungsspezifische Anlagen,
— AGR 8 Gebäudeautomation bzw. Automation von Ingenieurbauwerken.
Die zu bearbeitenden Anlagen werden in Anlehnung an § 54 Abs. 1 Satz 2 in funktional gleichartige Gruppen (FGR) gegliedert:
— FGR (1) – Fernwirktechnik,
— FGR (2) – Kommunikationstechnik,
— FGR (3) – Informationssysteme,
— FGR (4) – Brandmeldeanlagen,
— FGR (5) – Beschallungsanlagen,
— FGR (6) – Netzwerktechnik,
— FGR (7) – Funktechnik,
— FGR (8) – Leitungsanlagen,
— FGR (9) – Zugsicherungstechnik.
Für den Anschluss der Neubaustrecke an die Bestandsstrecken sind in enger Abstimmung mit dem Betreiber der U-Bahn München (Stadtwerke München GmbH, nachfolgend mit „SWM“ bezeichnet) Konzepte und Umbauphasen auszuarbeiten.
Die Ingenieurleistungen für die FGR (9) – Zugsicherungstechnik werden auftraggeberseits von den SWM erbracht. Deren Ergebnisse müssen von Auftragnehmer in das Gesamtprojekt integriert werden.
Bei der Leistungserbringung muss aufgrund zergliederter organisatorischer Zuständigkeiten sowie vielfältiger Berührungspunkte und Überlappungen eine intensive Koordination mit allen Beteiligten erfolgen. Bei der Planung sind Vorgaben der SWM und bereits vorhandene Infrastrukturen zu berücksichtigen. Beispielsweise sind neue Leittechnikeinrichtungen an das vorhandene Leittechniksystem anzuschließen.
Die Anlagen der Technischen Ausrüstung haben großen Einfluss auf die Gestaltung des Rohbaukörpers. Daher sind alle rohbaurelevanten Angaben bereits in der Vorplanung (Leistungsphase 2) detailliert auszuplanen und dem Rohbauplaner zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen vom Auftragnehmer die von der Tragwerksplanung der Rohbaufirma erstellten Schalpläne auf Konsistenz mit der Anlagenplanung der Auftragnehmers geprüft werden.
Das Genehmigungsverfahren nach BOStrab ist ein iterativer Prozess, der sämtliche Projektstufen bis zur Betriebsgenehmigung nach Baufertigstellung und Inbetriebnahme begleitet.
Geplante Mindestzahl und zugleich geplante Höchstzahl sind 3 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
— maximal 100 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziff. III.1.2), 1.),
— maximal 900 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziff. III.1.3) entfallen können (Referenzen), wobei jeweils 300 Punkte auf jede der 3 Referenzen entfallen. Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix (Vergabeunterlage C) zu entnehmen. Es muss ein wertbares Referenzprojekt vorliegen.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix (Vergabeunterlage C) zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
a) Grundauftragsleistungen:
Die mit Zuschlagserteilung fest beauftragten Grundauftragsleistungen umfassen die Leistungsstufen 1 und 2.
aa) Leistungsstufe 1 umfasst dabei die Grundleistungen der Lph. 1-4, mit Ausnahme der Grundleistungen der FGR 9, Zugsicherungstechnik, der Lph. 2-4; Leistungsstufe 1 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie insbesondere:
— Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten in der Lph 1,
— Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung in den Lph 2-4.
bb) Leistungsstufe 2 umfasst die Grundleistungen der Lph. 5, mit Ausnahme der Grundleistungen der Leistungsphase 5 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Die Leistungsstufe 2 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie insbesondere:
— Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung,
— Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners bzw. des Rohbauunternehmers auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung und der fortgeschrittenen Ausführungsplanung,
— Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von bereitgestellten Betriebsmitteln bzw. Geräten.
b) Optionsauftragsleistungen:
Die Leistungsstufen 3 bis 5 stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß Nummer 3.3 des Vertrages abruft.
aa) Leistungsstufe 3 umfasst:
— die Grundleistungen der Lph. 6, mit Ausnahme der Grundleistungen der Leistungsphase 6 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Die Leistungsstufe 2 umfasst außerdem besondere Leistungen, wie insbesondere Integration der Beiträge von SWM für FGR (9) – Zugsicherungstechnik in die Gesamtplanung, und
— die Grundleistungen der Lph 7, mit Ausnahme von Leistungen, die der Auftraggeber erbringt, wie Einholen von Angeboten, Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, aufstellen des Preisspiegels, Führen von Bietergesprächen unter Teilnahme des Auftragnehmers, Zusammenstellen der Vergabeunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung, und der FGR 9 - Zugsicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 7: Prüfung und Werten von Nebenangeboten.
bb) Leistungsstufe 4 umfasst: Grundleistungen der Lph 8, mit Ausnahme von Leistungen, die der Auftraggeber erbringt, wie Förmliche Abnahme, Antrag auf behördliche Abnahmen, und der FGR 9 - Zugsicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 7: Prüfung und Werten von Nebenangeboten
cc) Leistungsstufe 5 umfasst: Grundleistungen der Lph. 9, mit Ausnahme der Grundleistungen der Leistungsphase 9 für die FGR (9) – Zusicherungstechnik. Besondere Leistungen der Lph 9: Überwachen der Beseitigung von Mängeln, Bestandsplanung bzw. Bestandsdokumentation.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Er behält sich zudem vor, die Übertragung von Leistungen auf einzelne Anlagen oder Teilanlagen einzelner Leistungsphasen zu beschränken.
Folgende ergänzende Angaben zu Kapitel II.2.7:
Der Termin „Beginn" ist der realistische geschätzte frühestmögliche Beginn nach der Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
dd) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bewerber hat – soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonfliktes i. S. v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
c) Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH/Univ. bzw. Bachelor/Master an einer Hochschule mit der Fachrichtung Elektrotechnik/Informationstechnik/Nachrichtentechnik oder gleichwertig zu erbringen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Maximal erreichbare Punkte: 100),
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Vorlage von max. 3, mind. 1 Referenz(en) vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Maximal erreichbare Punkte: 900, wobei jeweils 300 Punkte auf jede der 3 Referenzen entfallen):
a) (max. 70 Pkt) Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Anrechenbare Kosten (Kgr. 440 + 450 + 470 + 480) ≥ 15,0 Mio. EUR netto),
b) (max 100 Pkt.) Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht,
c) (max. 40 Pkt.) Durch den Bewerber wurden Planungsleistungen für Fernwirktechnik erbracht:
— komplexe Anlagen der Leit- und Fernwirktechnik (Einbindung unterschiedlicher technischer Anlagen),
— im Bereich von Objekten der Verkehrsinfrastruktur oder Bahnstationen,
— im Geltungsbereich der BOStrab,
— Verwendung eines allgemeinen, offenen Kommunikationsstandards, beispielsweise auf der Grundlage der Normenreihe IEC 60870-5).
d) (max. 30 Pkt.) Durch den Bewerber wurden Planungsleistungen für Funktechnische Anlagen: BOS- und Betriebsfunk, Mobilfunktechnik erbracht:
— BOS-Funkanlagen (für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen),
— BOS-Funkanlagen in Digitaltechnik,
— im Geltungsbereich der BOStrab.
e) (max. 30 Pkt.) Durch den Bewerber wurden Planungsleistungen für Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen erbracht:
— Sprachalarmierungs- und Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 in Objekten der Verkehrsinfrastruktur oder Bahnstationen,
— im Bereich von Bahnhöfen mit mehreren Bahnsteigebenen,
— im Geltungsbereich der BOStrab.
f) (max. 30 Pkt.) Durch den Bewerber wurden Planungsleistungen für Netzwerktechnik erbracht:
— Errichtung/Erweiterung großer Netzwerke mit TCP/IP (mehr als 20 Clients/Controller) mit aktiven und passiven Komponenten,
— im Bereich von Objekten der Verkehrsinfrastruktur oder Bahnstationen,
— im Geltungsbereich der BOStrab.
Der Referenznehmer muss die Leistungen der Leistungsphase selbst erbracht und im Referenzzeitraum 2010 bis Ende des Bewerbungszeitraums abgeschlossen haben. Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind der Auswahlmatrix (Vergabeunterlage C), welche den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen. Die Referenzen sind unter Ziffer 10 des Bewerbungsbogens darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
a) Mindestanforderung für die grundsätzliche Wertbarkeit jeder Referenz (Referenzprojekte 1-3):
aa) Durch den Bewerber wurde mindestens eine Leistungsphase innerhalb des Referenzzeitraums eigenständig erbracht und abgeschlossen,
bb) Durch den Bewerber muss die Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen – erbracht worden sein.
Wenn eine Mindestanforderung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies jedoch nur, wenn keine Referenz wertbar ist.
b) Mindestanforderung (nur ein Referenzprojekt): Die anrechenbaren Kosten (Kgr. 440 + 450 + 470 + 480) müssen mindestens 1 Mio. EUR netto betragen,
c) Mindestanforderung (auf gesamten Teilnahmeantrag bezogen).
Der Bewerber muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt vorlegen, das die vorgenannten Mindestanforderungen für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllt. Erfüllt er diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer erbringen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; die Vergabeunterlagen und der Vertragsentwurf mit Anlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 6.1 des Informationsmemorandums verwiesen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
3. Für die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften wird insbes. auf Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung sowie auf Ziff. 6.3 des Informationsmemorandums verwiesen.
4. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
5. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
6. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
7. Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
8.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung benannten Unterlagen für jedes Mitglied und die unter Ziffer III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.