Durchführung von Profilwerkstätten Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2021-0030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Profilwerkstätten
Durchführung von Profilwerkstätten zum Start in die Berufsorientierung und -findung (BOF) für 80 Münchner Realschulklassen.
München
Deutschland
Die Profilwerkstatt findet an von der Fachabteilung Realschulen und Schulen besonderer Art (A3) des Referats für Bildung und Sport festgelegten Schulen in deren Räumlichkeiten statt. Es werden in einem oder 2 Räumen verschiedene Stationen aufgebaut, an denen die Schüler/innen typische Aufgaben aus folgenden Berufsfeldern ausführen müssen. Die Profilwerkstatt soll an 80 Städtischen Realschulklassen möglichst im zweiten Halbjahr der 8. Jahrgangsstufe durchgeführt werden. Sie dient den Schülerinnen und Schülern als Hinführung an die Berufsorientierung in der 9. Jahrgangsstufe im BOF (Berufsorientierung und - findung).
— Durchführung des Projekts für zusätzliche Klassen bis zu 10 % des Auftragswertes,
— Weitere zusätzlich anfallende Leistungen, die noch nicht vorhersehbar sind, können bis zu 20 % des Auftragswerts schriftlich von der Auftraggeberin beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Profilwerkstätten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.