Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 107-281253)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heustreu
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hollstadt.rhoen-saale.net/internet/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“
Die Gemeinde führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR – (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
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Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer
1). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Teilnahmeformulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Zu Eignungsleihe vgl. Teilnahmeformular, Seite 6.
Zu Selbstreinigung, vgl. Teilnahmeformular, Seite 7.
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V in dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ aufgeführt.
Die unter Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V im Teilnahmeformular aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V im Teilnahmeformular genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens 3 Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Bei Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 im Teilnahmeformular bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 im Teilnahmeformular erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 3 entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Vgl. im Übrigen Abschnitt III dieser Bekanntmachung.