Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebooks und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0006-2021-L-IN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebooks und Zubehör
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebooks und Zubehör.
Stadt Ingolstadt
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebooks und Zubehör sowie Garantieleistungen.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mindestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von Seiten des Auftraggebers eine Kündigung erfolgt. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate. Nach 36 Monaten endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Auftraggeber wird, falls nicht beim Auftraggeber bereits vorliegend, ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Bieter angefordert.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Auftraggeber Einzelaufträge vergeben. Für jeden Mengenabruf wird ein EVB-IT-Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Höchstabnahmemenge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 400 Einheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt über die vom Auftraggeber genutzte Online-Plattform. Es werden nur elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de