Leasing für neue Firewallsysteme für den Landkreis Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: Leasing FW 2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing für neue Firewallsysteme für den Landkreis Augsburg
Leasing für neue zentrale Firewall-Systeme für den Landkreis Augsburg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die aktuelle zentralen Firewall-Systeme des Landkreises Augsburg zur Absicherung der Verwaltungsorganisation und der Schulen sollen ersetzt werden.
Die System sind aktuell in einem offenen EU-weiten Ausschreibungsverfahren.
Die Entscheidung zur Vergabe der Systeme wird im Juli 2021 durchgeführt. Die Systeme sollen im Sept. 2021 aufgebaut werden und dann spätestens zum 1.10.21 in den Betrieb genommen werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Leasingleistungen zur Finanzierung der neuen Firewall-Systeme beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß B 1 Eignungskriterien.
Gemäß B 1 Eignungskriterien.
Gemäß B 1 Eignungskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird im Auftrag und im Namen des Landkreis Augsburg durch das Beratungsunternehmen Team Tuchscherer, 86923 Finning / Ammersee, unterstützt. Das Team Tuchscherer sichert eine Bearbeitung nach allen Datenschutzregeln und DSGVO zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.