Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme Referenznummer der Bekanntmachung: IHK-2020/EU0351
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE27 Schwaben
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwaben.ihk.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE27 Schwaben
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihk-akademie-schwaben.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE27 Schwaben
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihk-akademie-schwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme
Lieferung und Inbetriebnahme von Druck- und Multifunktionssystemen zum Zweck der Anmietung für eine geplante Laufzeit von 60 Monaten inklusive notwendiger Software und Wartungsservice an den verschiedenen Standorten.
Industrie- und Handelskammer Schwaben Stettenstraße 1 + 3 86150 Augsburg — Regionalgeschäftsstelle Donauwörth 86609 Donauwörth:
— Haus der Wirtschaft Nordschwaben 89407 Dillingen;
— Haus der Wirtschaft Neu-Ulm 89231 Neu-Ulm;
— Regionalgeschäftsstelle Günzburg 89312 Günzburg;
— Regionalgeschäftsstelle Memmingen 87700 Memmingen;
— Regionalgeschäftsstelle Kempten 87435 Kempten;
— Regionalgeschäftsstelle Kaufbeuren 87600 Kaufbeuren;
— Regionalgeschäftsstelle Lindau 88131 Lindau.
IHK Akademie Schwaben Weiterbildung GmbH (WEBI), IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH (ARBI):
— Siemens-Techno-Park 86159 Augsburg;
— CampusZWO 86159 Augsburg;
— Augsburger Gewerbe Hof 86156 Augsburg;
— Bildungszentrum Memmingen 87700 Memmingen;
— Bildungszentrum Lindau 88131 Lindau;
— Bildungszentrum Kempten 87435 Kempten;
— Bildungszentrum Augsburg-West 86156 Augsburg;
— Haus der Wirtschaft Nordschwaben 89407 Dillingen;
— Bildungszentrum Neu-Ulm 89231 Neu-Ulm;
— Bildungszentrum Kaufbeuren 87600 Ka...
Implementierung einer neuen Druck- und Kopier-Infrastruktur an den Standorten der IHK Schwaben mit ca. 72 Kopiersystemen (DIN A3 / A4) und ca. 45 Drucksystemen, inklusive Managementsystem.
Demontage und Entsorgung/Rücknahme der bestehenden Drucksysteme (ca. 120 Stück).
Bei zusätzlichem Kopier- / Druckbedarf ist die Nachbestellung und entsprechende Bereitstellung weiterer Geräte bis zur Beendigung der Vertragsdauer möglich.
Der Auftraggeber erhält die Option, bei sich ändernden Anforderungen an die Druck- und Kopiersysteme gemietete Kopier-/Drucksysteme vorzeitig zurückgegeben.
Pro Kalenderjahr ist eine Teilkündigung der Serviceleistung sowie des Inklusivvolumens durch den Auftraggeber bis maximal 10 % möglich.
Bedingungen gemäß Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation Nr. 2020/S 180-433740 vom 11.9.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme Druck- und Kopiersysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYYAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Ärztekammer Westfalen Lippe“ (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 - Rs. C-526/11) und der einschlägigen nationalen Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschluss v. 12.11.2015 — 1/SVK/033-15) sind die deutschen Industrie- und Handelskammern keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Durchführung dieses Verfahrens erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Anwendung. Der Rechtsweg gemäß §§ 155 ff GWB ist daher ggf. nicht eröffnet.
Für die erneute Überprüfung dieser Grundsatzfrage steht Bietern folgender Rechtsweg offen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Ort: München
Land: Deutschland