Projektsteuerungsleistungen für die Neuerrichtung eines Krankenhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 1_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmherzige.net
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für die Neuerrichtung eines Krankenhauses
Am Standort Neuwittelsbach (München) ist der Neubau einer Kombiklinik beabsichtigt, in dem die beiden bestehenden Häuser Neuwittelsbach und Marie Theresia Klinik mit insgesamt 210 bis 220 Betten untergebracht werden sollen. Das Investitionsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) beträgt ca. 80 bis 100 Mio. EUR brutto. Der Neubau soll auf dem vorhandenen Grundstück des Standorts Neuwittelsbach errichtet werden. Hierfür benötigt der AG Leistungen der Projektsteuerung.
München
80639 München
Am Standort München, Renatastr. (Neuwittelsbach) ist der Neubau einer Kombiklinik beabsichtigt, in dem die beiden bestehenden Häuser Neuwittelsbach und Marie Theresia Klinik mit insgesamt 210 bis 220 Betten untergebracht werden sollen. Die am Standort Neuwittelsbach bestehenden Gebäude werden beseitigt. Das Investitionsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) beträgt ca. 80 bis 100 Mio. EUR brutto. Angestrebt wird die Umsetzung in einem Bauabschnitt, um dann im Zuge eines Umzugs die beiden bestehenden Häuser leer zu ziehen. Sollte dies nicht die wirtschaftlichste Variante darstellen, kommt auch eine Aufteilung des Neubaus in 2 Bauabschnitte und ein sukzessiver Umzug in Betracht, um so das Bestandsgebäude abbrechen und für den 2. Bauabschnitt des Neubaus nutzen zu können.
Um in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaats Bayern für das Jahr 2023 aufgenommen zu werden, muss der Antrag auf Vorwegfestlegung, dem regelmäßig eine Vorplanung zugrunde liegt, bis Ende des Jahres 2022 eingereicht werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß AHO Heft Nr. 9 „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ Stand 03/2020 mit der Maßgabe, dass das Honorar frei verhandelbar ist.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt insbesondere anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3) festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der diesen Bewerbungsbedingungen beigefügten Bewertungsmatrix. Gewertet werden unter den eingereichten Referenzen je Referenzklasse jeweils 2 Referenzen, die zur höchsten Punktzahl führen. Die dabei erreichte Punktezahl wird addiert.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine Rangfolge anhand der nach der Bewertungsmatrix erreichten Punktzahl gebildet und die 4 Erstplatzierten in dieser Rangliste werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Führt eine Punktgleichheit der Bewerber dazu, dass mehr als 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, werden mehr als 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, und zwar neben den auf Platz 1-3 der Rangliste auch alle Unternehmen, die mit gleicher Punktzahl auf Platz 4 liegen. Bei Punktgleichheit zwischen Unternehmen, die auf den Plätzen 1-3 liegen, gilt Entsprechendes, das auf Platz 4 liegende Unternehmen wird dann aber nicht mehr zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Projektstufen und Handlungsbereiche vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Projektstufen ist der AN aber verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer bzw. – bei juristischen Personen – dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. – bei juristischen Personen – ihre verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Freistaats Bayern berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. In den Formularen werden die nachfolgend unter Ziff. III.1.2) bis III.1.3) geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung bzw. die nach Ziff. II.2.9) maßgeblichen Kriterien der Bewerberauswahl eingetragen.
Gefordert werden die folgenden Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV bestehen,
— Erklärung, ob und in welcher Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform, Anteilseigner,
—— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist bzw. bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Bescheinigung. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 5 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr. Als anderer geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied diesen Nachweis separat in voller Höhe zu führen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Technischen Mitarbeiter einschl. Büroinhaber und freier Mitarbeiter (Ingenieure) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestumsatz 1,5 Mio. EUR netto jährlich im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. benannter Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden kumuliert berücksichtigt.
Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, sofern sie ein federführendes, bevollmächtigtes Mitglied benennen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftet.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Für die Prüfung der Referenzangaben sind die folgenden Nachweise und Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnr),
2. Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Angaben zur erbrachten Dienstleistung, Projektstufen gem. § 2 AHO, Honorarzone, Angabe der Leistungszeit, Anwendung der Planungsmethode BIM; Einbindung eines Generalplaners),
3. Gesamtbaukosten KG 200-700 brutto nach DIN 276,
4. Projektbeschreibung in Wort und Bild (max. 1 DIN A 4 Seite je Referenz).
Für die nachfolgend benannten Referenzklassen 1-2 sind jeweils mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen. Referenzen sind auch wertbar, wenn nicht alle Projektstufen vom Bewerber erbracht wurden, dies führt aber zur Abwertung.
Berücksichtigt werden Referenzen von Unternehmen, die als Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer, die eine Verpflichtungserklärung einreichen, an der Bewerbung teilhaben.
— In der Referenzklasse 1 ist je eine abgeschlossene Maßnahme (Fertigstellung der Projektstufe Ausführung nach dem 31.12.2015 aber vor dem 5.7.2021) aus dem Bereich Neubau eines Klinikgebäudes (Humanmedizin) mit Gesamtbaukosten KG 200-700 von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, bei der der Bewerber Leistungen der Projektsteuerung erbracht hat, zu nennen.
— In der Referenzklasse 2 ist je eine abgeschlossene Maßnahme (Fertigstellung der Projektstufe Ausführung nach dem 31.12.2015 aber vor dem 5.7.2021) aus dem Bereich Sanierung/ Umbau/Erweiterung eines Klinikgebäudes (Humanmedizin) mit Gesamtbaukosten KG 200-700 von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, bei der der Bewerber Leistungen der Projektsteuerung erbracht hat, zu nennen.
Unter den genannten Referenzprojekten der Referenzklasse 1 und 2 müssen insgesamt mindestens 2 Referenzprojekte öffentlich geförderte Krankenhäuser betreffen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Referenzen von benannten Nachunternehmern können nur berücksichtigt werden, wenn sich diese zur Unterstützung des Bewerbers verpflichten und mit Abgabe der Bewerbung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen. Aufgrund dessen müssen diese Nachunternehmer bereits im
Teilnahmeantrag verbindlich benannt werden. Die Einzelheiten werden den Interessenten mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRRCS
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein wegen der Zurückweisung einer Rüge eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.