Grund- und Mittelschule Isen, Schreiner Außenfenster Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-005234
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Schreiner Außenfenster
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Die Arbeiten erfolgen in fünf Abschnitten bis zum Jahr 2026. Der erste Abschnitt ist der Erweiterungsbau. Er wird in der unteren Ebene in Stahlbeton hergestellt, die beiden oberen Etagen als Holzständerbauwerk. Diese Ausschreibung betrifft die Lieferung und Montage der Fenster für den ersten Bauabschnitt.
84424 Isen Bräuanger
Liefern und Montage von Einzelfenstern aus hart- PVC, dreifachverglast, zweifarbig durch Verwendung unterschiedlich durchgefärbter Kunststoffe; Aufteilung zwei- und dreiflügelig, Flügel mit Ebenenversatz, in Größen von 0,97 x 1,76 m bis 2,22 x 1,76 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch über aumass- Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nach GWB § 160, Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.