Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk:Raumlufttechnische Anlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk:Raumlufttechnische Anlagen
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
97074 Würzburg
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau eines Studentenwohnheimes mit Tiefgarage. Zur Maßnahme zählen die ausgeschriebenen haustechnischen Anlagen.
Die Raumlufttechnischen Anlagen umfassen u. A.
1. Abluftanlagen nach DIN 18017-3 für die Studentenappartements,
2. Abluftanlagen für die öffentlichen WC-Anlagen und Nebenräume,
3. Abluftanlagen für die Technik- und Müllräume.
Die Appartements erhalten Einzelraumablüfter.
Die sonstigen Räume erhalten Abluftventilatoren auf dem Dach bzw. in den Technikräumen.
— ca. 170 Einzelraumablüfter,
— ca. 4 Abluftventilatoren,
— ca. 550 m Wickelfalzrohr DN100 – DN250,
— ca. 15 Brandschutzklappen,
— ca. 140 Brandschotte DIN 18017-3,
— ca. 20 Einbauteile (Volumenstromregler, Filter, Schalldämpfer).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopien folgender Bescheinigungen bzw. Nachweise:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK).
2. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter 1. bis 2. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger stellen zu bestätigen.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=221891
Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vergleichbar sind Aufträge für das Gewerk Raumluftechnische Anlagen mit einem Nettoauftragswert von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
Mind. 3 vergleichbare Referenzen
Als Mindestanforderung für das Gewerk Raumluftechnische Anlagen gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 8 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können,wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben.
Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür Verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber Annahme von Bieteranfragen bis einschließlich: 25.6.2021, 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.