208LIN1319 – Wohnungsbau Linprunstr. 19, München
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.bayern
Abschnitt II: Gegenstand
208LIN1319 – Wohnungsbau Linprunstr. 19, München
Die Stadibau GmbH plant die Baufeldfreimachung inkl. unterirdischen Restabbruch von Bestandsbauwerkenunddie Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück der Linprunstraße 19 in München. Die Bebauung der Linprunstraße 19 erfolgt im 1.Bauabschnitt gefolgt von der Neubebauung der Linprunstraße 13.
Linprunstr. 19
80335 München
Hauptmengen:
Steildach 45 Grad,
Bitum. Dampfsperre auf Sargdeckel: ca. 39 m2,
Traufpfetten ca. 31 m,
Holz-Sparren, Gaupenkonstruktionen: ca. 30 m3 Zwischensparrendämmung 240 mm, MiWo: ca. 458 m2 Schalung Hauptdachflächen, 80 mm Holzfaserplatten: ca. 406 m2 Unterdeckbahn ca. 490 m2.
Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im 1.Quartal 2022 zu. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 45 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe AVB „Analge 1 zu 214.H“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. VOB EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten mit folgenden Mindestversicherungssummen:
— 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert,
— 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten mit folgenden Mindestversicherungssummen:
— 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert,
— 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert.
Gem. AVB und VOB EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren um automatisch über etwaige Änderungen informiert zu werden. Auf Fragen, die 8 Werktage vor dem Submissionstag eintreffen werden keine Antworten mehr veröffentlicht.
Ort: München
Land: Deutschland
Ort: München
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind (vgl. 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Ort: München
Land: Deutschland