Beschaffung von IT-Leistungen – Stadt Vöhringen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-20-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vöhringen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Leistungen – Stadt Vöhringen
Beschaffung von IT-Leistungen für Schulen der Stadt Vöhringen.
Los 1: Medientechnik
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Medientechnik gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 1.
Los 2: IT-Hardware
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von IT-Hardware gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 2.
Los 3: WLAN- / Switch-Infrastruktur
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer WLAN- / Switch-Infrastruktur gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 3.
Los 4: LAN-Infrastruktur
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Herstellung einer LAN-Infrastruktur für die Standorte gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt Los 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
— BVB – Besondere Vertragsbedingungen für Liefer-/Dienstleistungen,
— ZVB – Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
— VOL/B,
— Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.