Los 1: To-Go-Geschirr ZuckerrohrLos 2: To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges MaterialLos 3: To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-044_21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: To-Go-Geschirr ZuckerrohrLos 2: To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges MaterialLos 3: To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 1.9.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
To-Go-Geschirr Zuckerrohr
München und Umgebung; Freising, Rosenheim
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Zuckerrohr (Los 1).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre bis 31.8.2025
To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material (Los 2).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 2 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre bis 31.8.2025
To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör (Los 3).
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 1.9.2021 bis 31.6.2022 geschlossen. Der Vertrag endet wenn, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 3 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=212046
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
Mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=212046
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=212046
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland