Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2020-0091
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe
Rahmenvertrag über Fünffingerhandschuhe.
Fünffingerhandschuhe Winter
— ca. 5 000 Paar Fünffingerhandschuhe Winterausführung, Farbe schwarz/leuchtgelb,
— ca. 3 000 Paar Fünffingerhandschuhe Winterausführung, Farbe schwarz/anthrazit/orange.
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist,
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt,
— Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Fünffingerhandschuhe Sommer
— ca. 10 000 Paar Fünffingerhandschuhe, Farbe schwarz/blau,
— ca. 15 000 Paar Fünffingerhandschuhe, Farbe schwarz/anthrazit.
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist,
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt,
— Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Fünffingerhandschuhe Schnitt-, Stich- und Nadelstichschutz
Ca. 3 000 Paar Fünffingerhandschuhe.
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist,
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt,
— Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fünffingerhandschuhe Winter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fünffingerhandschuhe Sommer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eching/Weixerau
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fünffingerhandschuhe Schnitt-, Stich- und Nadelstichschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]57
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.