Klärschlammverwertung, Transport und thermische Verwertung von kommunalen Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-223LV1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8251 / 902-34
Fax: +49 8251 / 902-50034
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung, Transport und thermische Verwertung von kommunalen Klärschlamm
Kommunalen Klärschlamm laden, transportieren und thermisch verwerten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auf der kommunale Kläranlage Aichach (Ausbaugröße ca. 35 000 EW) ist der entwässerter Klärschlamm ca. 6 x pro Jahr zu laden, abzutransportieren und thermisch zu entsorgen. Die jährliche Klärschlammmenge beträgt 1 500 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (L 124)
1. Haftpflichtversicherung. Es ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss
Abzuschließen und nachzuweisen. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit Unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2. Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Transportfahrzeug mit Deckungssumme von mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, und mind. 10 Mio. EUR bei Personenschäden je geschädigter Person und Schadensereignis. Der Versicherungsschutz muss das Be- und Entladen sowie den Transport des zu verwertenden Klärschlammes, ggf. einschließlich Anhänger), umfassen.
Für den Nachweis gilt o. g. entsprechend.
3. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs.1 S. 2 Nr. 1 VgV). Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Bereich der Klärschlammentsorgung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
1. Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaften aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016 bis 2020). Mindestens 2 Referenzen über eine Klärschlammentsorgung von mind. 3 000 t p. a.
Aufgrund der besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Klärschlammentsorgung sind Referenzen über eine vergleichbare Klärschlammentsorgung erforderlich. Um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten 5 Jahre (2016 bis 2020) ab.
2. Nachweis der abfallrechtlichen Voraussetzungen. Die abfallrechtlichen Voraussetzungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung sind nachzuweisen (insb. Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG, einer Erlaubnis nach § 54 KrWG oder einer Transportgenehmigung zum Einsammeln und Befördern von Abfällen gem. § 49 Abs. 1 und § 50 Abs. 2 KrW-/AbfG).
3. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG.
Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG durch Vorlage einer Kopie eines Gültigen Zertifikats. Der Nachweis ist für die Entsorgung von Abfällen mit dem Abfallschlüssel 19 08, insb. 19 08 05 (Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) zu erbringen.
4. Bestätigung Anlagenbetreiber zu thermischer Verwertung
Bestätigung eines/mehrerer Anlagenbetreiber(s) von Verbrennungsanlagen, die vom AN für die thermische Verwertung vorgesehen ist/sind. Die Bestätigung muss die folgenden Inhalte umfassen:
— Werktägliche Annahme (Mo.-Sa.) des Klärschlammes zur thermischen Verwertung bzw. Zwischenlagerung. (Hinweis: Ggf. ist eine Zwischenlagerung des Klärschlammes durch den Auftragnehmer unter Einhaltung der jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften möglich.),
— Bezeichnung und Adresse der Verbrennungsanlage(n),
— jeweilige Entfernung in km vom Klärwerk Aichach (Basis Google Maps),
— jeweilige Verbrennungsart (Mono- oder Mitverbrennung) und
— jeweils vorgesehene Entsorgungsmenge in t.
Siehe III 1.1) bis III 1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.