Rahmenvereinbarung ANÜ Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung ANÜ
Beschaffung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen mittels Lieferantenpool.
Arbeitnehmerüberlassung für die Administration
Eine der wesentlichen Aufgaben der Personalabteilung des HMGU ist die Rekrutierung von Fachkräften. Altersbedingte (Ruhe- und Vorruhestand) und arbeitsmarktbedingte Weggänge, neu geschaffene Positionen, Langzeiterkrankungen und andere situationsbedingte Ausfälle bei unseren Mitarbeitern können auf dem herausfordernden Arbeitsmarkt von München oftmals nur mit der Unterstützung von Arbeitnehmerüberlassung nahtlos kompensiert werden. Auch bei Belastungsspitzen macht das HMGU von der Möglichkeit Arbeitnehmerüberlassung Gebrauch. Dabei soll es sowohl Personaldienstleistern (im weiteren Text „PD“ genannt), die auf bestimmte Branchen spezialisiert sind, als auch PDs, die ein breites Feld von Berufsgruppen vermitteln, ermöglicht werden, ein Angebot abzugeben. Es wird beabsichtigt, je Los einen Pool mit bis zu 5 PDs aufzubauen, wobei die 5 günstigsten PDs in den Pool mit aufgenommen werden. Jeder PD kann entsprechend seinen Betätigungsfeldern für ein, zwei oder drei Lose ein Angebot abgeben.
Die PDs müssen grundsätzlich in der Lage sein, je Los die gängigen Berufsbilder zu vermitteln. Dies beinhaltet Funktionen im administrativen Bereich, insbesondere in der Finanzabteilung, im Einkauf, in der Personalabteilung und in der Rechtsabteilung sowie im Baubereich und im Bereich der IT. Die Einsätze der Arbeitnehmerüberlassung betreffen dabei eine Vielzahl von Tätigkeiten, im administrativen Bereich häufig die Aufgabengebiete der Büroorganisation sowie allgemeine Verwaltungs- und Assistenzaufgaben, im Baubereich häufig Ingenieurs- und Architektentätigkeiten und im IT-Bereich beispielsweise Tätigkeiten im Service Desk und als Systemadministrator.
A) Ausschlusskriterien (nur „Ja“ oder „Nein“ möglich, d. h. „Ja“ wenn das jeweilige Kriterium zutrifft bzw. Einverständnis besteht und „Nein“ wenn das jeweilige Kriterium nicht zutrifft bzw. kein Einverständnis besteht).
Sofern mit „Nein“ geantwortet wird, bzw. das Einverständnis nicht vorliegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Die Bewertung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen/Voraussetzungen im Leistungsverzeichnis erfolgt folglich nach dem Ausschlussprinzip, d. h. mit„Ja“ oder „Nein“:
1. Der PD erhebt keine Einmalzahlung vorab, um tätig zu werden. Auch nicht, wenn diese bei erfolgreicher Vermittlung verrechnet werden könnte. Ja_ /Nein_
2. Der PD erhebt keine Vermittlungsprovision. Ja_ /Nein_
3. Der PD legt mit den Ausschreibungsunterlagen unaufgefordert eine gültige unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (§2 AÜG) der Bundesagentur für Arbeit vor. Ja_ /Nein_
4. Der PD legt unaufgefordert einen Nachweis über Tarifgebundenheit (z.B. Mitgliedschafts-urkunde des iGZ DGB) vor. Ja_ /Nein_
5. Der PD sichert zu, dass er dem Entleiher ausschließlich bei ihm angestellte Arbeitnehmer verleiht. Ja_ /Nein_
6. Der PD sichert zu, dass die HMGU-interne Höchstüberlassungsdauer von neun Monaten in den Vertrag aufgenommen und beachtet wird. Ja_ /Nein_
7. Der PD legt unaufgefordert vor: Mitteilung über Änderungen der Entgeltstruktur für in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Personen. Ja_ /Nein_
8. Der PD stellt einen festen Ansprechpartner, der für sämtliche Anfragen des HMGU dauerhaft zur Verfügung steht (Single Point of Contact). Ja_ /Nein_
9. Der PD bestätigt die kostenfreie Übernahmemöglichkeit von Arbeitnehmern nach maximal 6 Monaten Beschäftigung in Arbeitnehmerüberlassung. Ja_ /Nein_
10. Änderungen und neue Bescheinigungen in Bezug auf die Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung hat der PD dem Entleiher unverzüglich mitzuteilen bzw. vorzulegen. Ja_ /Nein_
11. Der PD hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Vielmehr werden i.d.R. mehrere PDs aus dem Personaldienstleister-Pool mit der Suche nach geeigneten Kandidaten beauftragt. Vakante Stellen können parallel auch auf der Homepage des HMGU und auf Online-Jobplattformen veröffentlicht werden.
Gelingt es keinem der PDs aus dem Personaldienstleister-Pool geeignete Kandidaten innerhalb der ersten vier Wochen nach Beauftragung zu finden, so kann der Recruiter Personaldienstleister außerhalb des Pools mit der Suche beauftragen. Ja_ /Nein_
12. Der PD verfügt neben perfekten Deutsch-Kenntnissen auch über verhandlungssichere Englisch-Kenntnisse. Ja_ /Nein_
13. Der PD ist grundsätzlich innerhalb der üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag telefonisch gut erreichbar. Ja_ /Nein_
14. Der PD teilt dem Recruiter seine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) mit, unter denen er zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Er stellt sicher, dass er im Falle von Krankheit, Urlaub, etc. kompetent vertreten wird. Ja_ /Nein_
15. Auf Wunsch der suchenden Abteilung/des suchenden Institutes oder des Recruiters und bei entsprechendem Bedarf kommt der PD persönlich vor Ort (i.d.R. Campus Neuherberg bzw. Großhadern/Martinsried). Hierfür stellt der PD keine Anfahrtskosten in Rechnung. Ja_ /Nein_
16. Für die Erstellung von Schreiben, AÜVs und sonstigen Dokumenten sowie für Büromaterial, Porto, Telefon, Mobiltelefon, etc. verrechnet der PD keine zusätzlichen Kosten. Ja_ /Nein_
17. Für eine evtl. Begleitung von Kandidaten sowie Besprechungen jeder Art (z. B. mit dem Recruiter) wird kein zusätzlicher Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ja_ /Nein_
18. Die vertraglich vereinbarten Wochenstunden sind einzuhalten, wenn nicht von der Führungskraft Überstunden angeordnet werden. Ja_ /Nein_
B) In der Anlage befindet sich je Los eine fiktive Stellenausschreibung, wie sie am HMGU üblich ist.
Bitte bepreisen Sie diese Stellenausschreibung(en) möglichst realistisch, d. h. welchen Stundenverrechnungssatz (netto) würden Sie für einen passenden Kandidaten verrechnen?
Das Bewertungskriterium ist hier der Preis.
C) Nennen Sie uns bitte je Los, für das Sie sich bewerben, drei Referenzen und beachten Sie hierzu Formblatt 124 in den Ausschreibungsunterlagen.
D) Ort der Leistungserbringung: Der Einsatz der Kandidaten erfolgt in Abteilungen und Instituten des HMGU. Diese befinden sich am Hauptstandort, dem Campus Neuherberg und/oder den diversen Nebenstandorten im Großraum München.
E) Vertragslaufzeit: Diese beträgt 4 Jahre (48 Monate)
F) Referenzen: s. Formblatt 124
G) Vereinbarungen:
— Vergütung: Die Vergütung erfolgt nur für tatsächlich erbrachte Leistung (Produktivstunden). Ein Vergütungsanspruch während Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung besteht nicht. Sind im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung angeordnete Dienstreisen erforderlich, so gilt: Reisekosten werden gemäß Bundesreisekostengesetzt abgerechnet. Reisezeiten werden als Arbeitszeiten anerkannt,
— Verschwiegenheit, Datenschutz: Für den PD, dessen Mitarbeiter und die vermittelten Leiharbeitnehmer gilt die Verpflichtung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren, auch über die Überlassungsdauer hinaus.
Jeglicher Datenzugang und jegliche Datennutzung sind ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten gestattet.
— Urheberrechtliche Nutzungsrechte: Einräumung des ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechts an den Arbeitsergebnissen,
— Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen: Ordnungsgemäße Aufbewahrung und Schutz vor der Einsichtnahme Dritter hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie selbst angefertigter Schriftstücke oder anderer Aufzeichnungen, auch von Konzepten, soweit sie sich im Besitz des Leiharbeitnehmers befinden und die Angelegenheiten des HMGU betreffen. Rückgabe der vorstehend genannten Unterlagen und Aufzeichnungen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich.
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 15.8.2021 und endet am 14.8.2022. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht4 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien in Schriftform nach § 126 BGB gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung beträgt 4 Jahre und endet automatisch am 14.8.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Arbeitnehmerüberlassung im Bauwesen
Eine der wesentlichen Aufgaben der Personalabteilung des HMGU ist die Rekrutierung von Fachkräften. Altersbedingte (Ruhe- und Vorruhestand) und arbeitsmarktbedingte Weggänge, neu geschaffene Positionen, Langzeiterkrankungen und andere situationsbedingte Ausfälle bei unseren Mitarbeitern können auf dem herausfordernden Arbeitsmarkt von München oftmals nur mit der Unterstützung von Arbeitnehmerüberlassung nahtlos kompensiert werden. Auch bei Belastungsspitzen macht das HMGU von der Möglichkeit Arbeitnehmerüberlassung Gebrauch. Dabei soll es sowohl Personaldienstleistern (im weiteren Text „PD“ genannt), die auf bestimmte Branchen spezialisiert sind, als auch PDs, die ein breites Feld von Berufsgruppen vermitteln, ermöglicht werden, ein Angebot abzugeben. Es wird beabsichtigt, je Los einen Pool mit bis zu 5 PDs aufzubauen, wobei die 5 günstigsten PDs in den Pool mit aufgenommen werden. Jeder PD kann entsprechend seinen Betätigungsfeldern für ein, zwei oder drei Lose ein Angebot abgeben.
Die PDs müssen grundsätzlich in der Lage sein, je Los die gängigen Berufsbilder zu vermitteln. Dies beinhaltet Funktionen im administrativen Bereich, insbesondere in der Finanzabteilung, im Einkauf, in der Personalabteilung und in der Rechtsabteilung sowie im Baubereich und im Bereich der IT. Die Einsätze der Arbeitnehmerüberlassung betreffen dabei eine Vielzahl von Tätigkeiten, im administrativen Bereich häufig die Aufgabengebiete der Büroorganisation sowie allgemeine Verwaltungs- und Assistenzaufgaben, im Baubereich häufig Ingenieurs- und Architektentätigkeiten und im IT-Bereich beispielsweise Tätigkeiten im Service Desk und als Systemadministrator.
A) Ausschlusskriterien (nur „Ja“ oder „Nein“ möglich, d. h. „Ja“ wenn das jeweilige Kriterium zutrifft bzw. Einverständnis besteht und „Nein“ wenn das jeweilige Kriterium nicht zutrifft bzw. kein Einverständnis besteht).
Sofern mit „Nein“ geantwortet wird, bzw. das Einverständnis nicht vorliegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Die Bewertung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen/Voraussetzungen im Leistungsverzeichnis erfolgt folglich nach dem Ausschlussprinzip, d. h. mit„Ja“ oder „Nein“:
1. Der PD erhebt keine Einmalzahlung vorab, um tätig zu werden. Auch nicht, wenn diese bei erfolgreicher Vermittlung verrechnet werden könnte. Ja_ /Nein_
2. Der PD erhebt keine Vermittlungsprovision. Ja_ /Nein_
3. Der PD legt mit den Ausschreibungsunterlagen unaufgefordert eine gültige unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (§2 AÜG) der Bundesagentur für Arbeit vor. Ja_ /Nein_
4. Der PD legt unaufgefordert einen Nachweis über Tarifgebundenheit (z. B. Mitgliedschafts-urkunde des iGZ DGB) vor. Ja_ /Nein_
5. Der PD sichert zu, dass er dem Entleiher ausschließlich bei ihm angestellte Arbeitnehmer verleiht. Ja_ /Nein_
6. Der PD sichert zu, dass die HMGU-interne Höchstüberlassungsdauer von neun Monaten in den Vertrag aufgenommen und beachtet wird. Ja_ /Nein_
7. Der PD legt unaufgefordert vor: Mitteilung über Änderungen der Entgeltstruktur für in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Personen. Ja_ /Nein_
8. Der PD stellt einen festen Ansprechpartner, der für sämtliche Anfragen des HMGU dauerhaft zur Verfügung steht (Single Point of Contact). Ja_ /Nein_
9. Der PD bestätigt die kostenfreie Übernahmemöglichkeit von Arbeitnehmern nach maximal 6 Monaten Beschäftigung in Arbeitnehmerüberlassung. Ja_ /Nein_
10. Änderungen und neue Bescheinigungen in Bezug auf die Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung hat der PD dem Entleiher unverzüglich mitzuteilen bzw. vorzulegen. Ja_ /Nein_
11. Der PD hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Vielmehr werden i.d.R. mehrere PDs aus dem Personaldienstleister-Pool mit der Suche nach geeigneten Kandidaten beauftragt. Vakante Stellen können parallel auch auf der Homepage des HMGU und auf Online-Jobplattformen veröffentlicht werden.
Gelingt es keinem der PDs aus dem Personaldienstleister-Pool geeignete Kandidaten innerhalb der ersten vier Wochen nach Beauftragung zu finden, so kann der Recruiter Personaldienstleister außerhalb des Pools mit der Suche beauftragen. Ja_ /Nein_
12. Der PD verfügt neben perfekten Deutsch-Kenntnissen auch über verhandlungssichere Englisch-Kenntnisse. Ja_ /Nein_
13. Der PD ist grundsätzlich innerhalb der üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag telefonisch gut erreichbar. Ja_ /Nein_
14. Der PD teilt dem Recruiter seine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) mit, unter denen er zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Er stellt sicher, dass er im Falle von Krankheit, Urlaub, etc. kompetent vertreten wird. Ja_ /Nein_
15. Auf Wunsch der suchenden Abteilung/des suchenden Institutes oder des Recruiters und bei entsprechendem Bedarf kommt der PD persönlich vor Ort (i.d.R. Campus Neuherberg bzw. Großhadern/Martinsried). Hierfür stellt der PD keine Anfahrtskosten in Rechnung. Ja_ /Nein_
16. Für die Erstellung von Schreiben, AÜVs und sonstigen Dokumenten sowie für Büromaterial, Porto, Telefon, Mobiltelefon, etc. verrechnet der PD keine zusätzlichen Kosten. Ja_ /Nein_
17. Für eine evtl. Begleitung von Kandidaten sowie Besprechungen jeder Art (z. B. mit dem Recruiter) wird kein zusätzlicher Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ja_ /Nein_
18. Die vertraglich vereinbarten Wochenstunden sind einzuhalten, wenn nicht von der Führungskraft Überstunden angeordnet werden. Ja_ /Nein_
B) In der Anlage befindet sich je Los eine fiktive Stellenausschreibung, wie sie am HMGU üblich ist.
Bitte bepreisen Sie diese Stellenausschreibung(en) möglichst realistisch, d. h. welchen Stundenverrechnungssatz (netto) würden Sie für einen passenden Kandidaten verrechnen?
Das Bewertungskriterium ist hier der Preis.
C) Nennen Sie uns bitte je Los, für das Sie sich bewerben, drei Referenzen und beachten Sie hierzu Formblatt 124 in den Ausschreibungsunterlagen.
D) Ort der Leistungserbringung: Der Einsatz der Kandidaten erfolgt in Abteilungen und Instituten des HMGU. Diese befinden sich am Hauptstandort, dem Campus Neuherberg und/oder den diversen Nebenstandorten im Großraum München.
E) Vertragslaufzeit: Diese beträgt 4 Jahre (48 Monate)
F) Referenzen: s. Formblatt 124
G) Vereinbarungen:
— Vergütung: Die Vergütung erfolgt nur für tatsächlich erbrachte Leistung (Produktivstunden). Ein Vergütungsanspruch während Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung besteht nicht. Sind im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung angeordnete Dienstreisen erforderlich, so gilt: Reisekosten werden gemäß Bundesreisekostengesetzt abgerechnet. Reisezeiten werden als Arbeitszeiten anerkannt,
— Verschwiegenheit, Datenschutz: Für den PD, dessen Mitarbeiter und die vermittelten Leiharbeitnehmer gilt die Verpflichtung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren, auch über die Überlassungsdauer hinaus.
Jeglicher Datenzugang und jegliche Datennutzung sind ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten gestattet.
— Urheberrechtliche Nutzungsrechte: Einräumung des ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechts an den Arbeitsergebnissen,
— Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen: Ordnungsgemäße Aufbewahrung und Schutz vor der Einsichtnahme Dritter hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie selbst angefertigter Schriftstücke oder anderer Aufzeichnungen, auch von Konzepten, soweit sie sich im Besitz des Leiharbeitnehmers befinden und die Angelegenheiten des HMGU betreffen. Rückgabe der vorstehend genannten Unterlagen und Aufzeichnungen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich.
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 15.8.2021 und endet am 14.8.2022. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 4 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien in Schriftform nach § 126 BGB gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung beträgt 4 Jahre und endet automatisch am 14.8.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich
Eine der wesentlichen Aufgaben der Personalabteilung des HMGU ist die Rekrutierung von Fachkräften. Altersbedingte (Ruhe- und Vorruhestand) und arbeitsmarktbedingte Weggänge, neu geschaffene Positionen, Langzeiterkrankungen und andere situationsbedingte Ausfälle bei unseren Mitarbeitern können auf dem herausfordernden Arbeitsmarkt von München oftmals nur mit der Unterstützung von Arbeitnehmerüberlassung nahtlos kompensiert werden. Auch bei Belastungsspitzen macht das HMGU von der Möglichkeit Arbeitnehmerüberlassung Gebrauch. Dabei soll es sowohl Personaldienstleistern (im weiteren Text „PD“ genannt), die auf bestimmte Branchen spezialisiert sind, als auch PDs, die ein breites Feld von Berufsgruppen vermitteln, ermöglicht werden, ein Angebot abzugeben. Es wird beabsichtigt, je Los einen Pool mit bis zu 5 PDs aufzubauen, wobei die 5 günstigsten PDs in den Pool mit aufgenommen werden. Jeder PD kann entsprechend seinen Betätigungsfeldern für ein, zwei oder drei Lose ein Angebot abgeben.
Die PDs müssen grundsätzlich in der Lage sein, je Los die gängigen Berufsbilder zu vermitteln. Dies beinhaltet Funktionen im administrativen Bereich, insbesondere in der Finanzabteilung, im Einkauf, in der Personalabteilung und in der Rechtsabteilung sowie im Baubereich und im Bereich der IT. Die Einsätze der Arbeitnehmerüberlassung betreffen dabei eine Vielzahl von Tätigkeiten, im administrativen Bereich häufig die Aufgabengebiete der Büroorganisation sowie allgemeine Verwaltungs- und Assistenzaufgaben, im Baubereich häufig Ingenieurs- und Architektentätigkeiten und im IT-Bereich beispielsweise Tätigkeiten im Service Desk und als Systemadministrator.
A) Ausschlusskriterien (nur „Ja“ oder „Nein“ möglich, d. h. „Ja“ wenn das jeweilige Kriterium zutrifft bzw. Einverständnis besteht und „Nein“ wenn das jeweilige Kriterium nicht zutrifft bzw. kein Einverständnis besteht).
Sofern mit „Nein“ geantwortet wird, bzw. das Einverständnis nicht vorliegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.
Die Bewertung der nachfolgend aufgeführten Anforderungen/Voraussetzungen im Leistungsverzeichnis erfolgt folglich nach dem Ausschlussprinzip, d. h. mit„Ja“ oder „Nein“:
1. Der PD erhebt keine Einmalzahlung vorab, um tätig zu werden. Auch nicht, wenn diese bei erfolgreicher Vermittlung verrechnet werden könnte. Ja_ /Nein_
2. Der PD erhebt keine Vermittlungsprovision. Ja_ /Nein_
3. Der PD legt mit den Ausschreibungsunterlagen unaufgefordert eine gültige unbefristete Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (§2 AÜG) der Bundesagentur für Arbeit vor. Ja_ /Nein_
4. Der PD legt unaufgefordert einen Nachweis über Tarifgebundenheit (z. B. Mitgliedschafts-urkunde des iGZ DGB) vor. Ja_ /Nein_
5. Der PD sichert zu, dass er dem Entleiher ausschließlich bei ihm angestellte Arbeitnehmer verleiht. Ja_ /Nein_
6. Der PD sichert zu, dass die HMGU-interne Höchstüberlassungsdauer von neun Monaten in den Vertrag aufgenommen und beachtet wird. Ja_ /Nein_
7. Der PD legt unaufgefordert vor: Mitteilung über Änderungen der Entgeltstruktur für in Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Personen. Ja_ /Nein_
8. Der PD stellt einen festen Ansprechpartner, der für sämtliche Anfragen des HMGU dauerhaft zur Verfügung steht (Single Point of Contact). Ja_ /Nein_
9. Der PD bestätigt die kostenfreie Übernahmemöglichkeit von Arbeitnehmern nach maximal 6 Monaten Beschäftigung in Arbeitnehmerüberlassung. Ja_ /Nein_
10. Änderungen und neue Bescheinigungen in Bezug auf die Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung hat der PD dem Entleiher unverzüglich mitzuteilen bzw. vorzulegen. Ja_ /Nein_
11. Der PD hat keinen Anspruch auf Exklusivität. Vielmehr werden i.d.R. mehrere PDs aus dem Personaldienstleister-Pool mit der Suche nach geeigneten Kandidaten beauftragt. Vakante Stellen können parallel auch auf der Homepage des HMGU und auf Online-Jobplattformen veröffentlicht werden.
Gelingt es keinem der PDs aus dem Personaldienstleister-Pool geeignete Kandidaten innerhalb der ersten vier Wochen nach Beauftragung zu finden, so kann der Recruiter Personaldienstleister außerhalb des Pools mit der Suche beauftragen. Ja_ /Nein_
12. Der PD verfügt neben perfekten Deutsch-Kenntnissen auch über verhandlungssichere Englisch-Kenntnisse. Ja_ /Nein_
13. Der PD ist grundsätzlich innerhalb der üblichen Bürozeiten von Montag bis Freitag telefonisch gut erreichbar. Ja_ /Nein_
14. Der PD teilt dem Recruiter seine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) mit, unter denen er zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist. Er stellt sicher, dass er im Falle von Krankheit, Urlaub, etc. kompetent vertreten wird. Ja_ /Nein_
15. Auf Wunsch der suchenden Abteilung/des suchenden Institutes oder des Recruiters und bei entsprechendem Bedarf kommt der PD persönlich vor Ort (i.d.R. Campus Neuherberg bzw. Großhadern/Martinsried). Hierfür stellt der PD keine Anfahrtskosten in Rechnung. Ja_ /Nein_
16. Für die Erstellung von Schreiben, AÜVs und sonstigen Dokumenten sowie für Büromaterial, Porto, Telefon, Mobiltelefon, etc. verrechnet der PD keine zusätzlichen Kosten. Ja_ /Nein_
17. Für eine evtl. Begleitung von Kandidaten sowie Besprechungen jeder Art (z. B. mit dem Recruiter) wird kein zusätzlicher Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Ja_ /Nein_
18. Die vertraglich vereinbarten Wochenstunden sind einzuhalten, wenn nicht von der Führungskraft Überstunden angeordnet werden. Ja_ /Nein_
B) In der Anlage befindet sich je Los eine fiktive Stellenausschreibung, wie sie am HMGU üblich ist.
Bitte bepreisen Sie diese Stellenausschreibung(en) möglichst realistisch, d. h. welchen Stundenverrechnungssatz (netto) würden Sie für einen passenden Kandidaten verrechnen?
Das Bewertungskriterium ist hier der Preis.
C) Nennen Sie uns bitte je Los, für das Sie sich bewerben, drei Referenzen und beachten Sie hierzu Formblatt 124 in den Ausschreibungsunterlagen.
D) Ort der Leistungserbringung: Der Einsatz der Kandidaten erfolgt in Abteilungen und Instituten des HMGU. Diese befinden sich am Hauptstandort, dem Campus Neuherberg und/oder den diversen Nebenstandorten im Großraum München.
E) Vertragslaufzeit: Diese beträgt 4 Jahre (48 Monate)
F) Referenzen: s. Formblatt 124
G) Vereinbarungen:
— Vergütung: Die Vergütung erfolgt nur für tatsächlich erbrachte Leistung (Produktivstunden). Ein Vergütungsanspruch während Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung besteht nicht. Sind im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung angeordnete Dienstreisen erforderlich, so gilt: Reisekosten werden gemäß Bundesreisekostengesetzt abgerechnet. Reisezeiten werden als Arbeitszeiten anerkannt,
— Verschwiegenheit, Datenschutz: Für den PD, dessen Mitarbeiter und die vermittelten Leiharbeitnehmer gilt die Verpflichtung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren, auch über die Überlassungsdauer hinaus.
Jeglicher Datenzugang und jegliche Datennutzung sind ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten gestattet.
— Urheberrechtliche Nutzungsrechte: Einräumung des ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechts an den Arbeitsergebnissen,
— Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen: Ordnungsgemäße Aufbewahrung und Schutz vor der Einsichtnahme Dritter hinsichtlich aller zur Verfügung gestellter Unterlagen sowie selbst angefertigter Schriftstücke oder anderer Aufzeichnungen, auch von Konzepten, soweit sie sich im Besitz des Leiharbeitnehmers befinden und die Angelegenheiten des HMGU betreffen. Rückgabe der vorstehend genannten Unterlagen und Aufzeichnungen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich.
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 15.8.2021 und endet am 14.8.2022. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 4 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien in Schriftform nach § 126 BGB gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit der Vereinbarung beträgt 4 Jahre und endet automatisch am 14.8.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungserklärung
Preisblatt
Leistungsverzeichnis
AVV
Eignungserklärung
Preisblatt
Leistungsverzeichnis
AVV
Eignungserklärung
Preisblatt
Leistungsverzeichnis
AVV
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.