Planungs-/Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik für den Neubau des Schulcampus Oberhaching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberhaching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-/Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik für den Neubau des Schulcampus Oberhaching
Planungs-/Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik für den Neubau des Schulcampus Oberhaching mit Fachoberschule, Realschule, Dreifachsporthalle mit Mehrfachnutzung, Mensa und Tiefgarage.
Oberhaching
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Süden des Landkreises München plant in der Gemeinde Oberhaching, Ortsteil Deisenhofen, den Neubau eines Schulcampus, bestehend aus einer vierzügigen Realschule für ca. 600 Schülerinnen und Schüler mit einer Nutzungsfläche von ca. 6 400 m2, einer Fachoberschule für ca. 600 Schülerinnen und Schüler mit einer Nutzungsfläche von ca. 5 400 m2 sowie einer Dreifachsporthalle (auch als Versammlungsstätte für außerschulische Veranstaltungen) mit Mensa und Büroflächen und einer Nutzungsfläche von zusammen ca. 3 800 m2. Zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze ist eine Tiefgarage für ca. 150 PKW vorzusehen. Ziel ist ein städtebaulich überzeugendes und dabei flächensparendes Konzept, das eine gute Vernetzung mit der Umgebung sicherstellt. Die Neubauten sollen nachhaltig, vorzugsweise als Holzkonstruktion mit bestmöglichem Energiestandard ausgelegt werden. Für die Maßnahme ist eine Kostenobergrenze von [Betrag gelöscht] EUR (Kostengruppen 200-700 gem. DIN 276-1:2008-12/inkl. MWSt.) einzuhalten. Die Schulen sollen im September 2025 in Betrieb gehen.
Vorgenannte Laufzeit mit Beginn und Ende ist die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Gewährleistungsfrist. Beauftragt wird stufenweise gemäß Vertrag. Verlängerungen: Vertragslaufzeit gem. Baufortschritt bis Ende der Gewährleistungsfristen.
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden auf Vorliegen von Ausschlusskriterien geprüft: Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages, Vollständigkeit des Teilnahmeantrages, Ausschlussgründe nach § 123, Abs. 1, 2, 3, 4 GWB, § 124 GWB, § 73 Abs. 3 VgV, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall für Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR. Die Teilnahmeanträge, bei denen keine der vorgenannten Ausschlusskriterien vorliegen, werden anhand nachfolgend dargestellter Auswahlkriterien bewertet und in einer Rangfolge gelistet. Insgesamt kann jeder Bieter 400 Punkte in Stufe 1 erreichen. Erzielen mehrere Teilnehmer in der ersten Stufe die gleiche Punktzahl und erhalten somit den gleichen Rang, behält sich der Auftraggeber vor, die freien Plätze über Lose zu vergeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl Ingenieure (oder vergleichbare berufliche Qualifikation) des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der bauphysikalischen Planung und Beratung zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung tätig sind (10 Punkte 2 Mitarbeiter, 20 Punkte 3 Mitarbeiter, 30 Punkte 4 Mitarbeiter, 40 Punkte > 4 Mitarbeiter). Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl Ingenieure (oder vergleichbare berufliche Qualifikation) des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der bauphysikalischen Planung und Beratung zu Bau- und/oder Raumakustik tätig sind (10 Punkte 2 Mitarbeiter, 20 Punkte 3 Mitarbeiter, 30 Punkte 4 Mitarbeiter, 40 Punkte > 4 Mitarbeiter).
Referenzliste Wärmeschutz und Energiebilanzierung: Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge zu den Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung in Form einer Liste der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen auf Basis des Formblattes B-6-1 des Teilnahmeantrages.
Unterkriterium 1: 2 Referenzen mit Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1-8 für den Neubau eines Gebäudes vollständig erbracht (0 Referenzen gemäß den Anforderungen = 0 Punkte, 1 Referenz gemäß den Anforderungen = 40 Punkte, 2 Referenzen gemäß den Anforderungen = 80 Punkte).
Unterkriterium 2: 1 Referenz mit Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit Bauwerkskosten KG 300 und KG 400 nach DIN 276 gesamt > 40 Mio. EUR netto (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte).
Unterkriterium 3: 1 Referenz mit Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit Einhaltung der Anforderungen eines Niedrigstenergiegebäudes entsprechend der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude (EU-Gebäuderichtlinie, EPBD) (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte). Die Unterkriterien 2 und 3 können durch Einreichen mehrerer oder einer Referenz erfüllt werden. Sollte eine Referenz das Unterkriterium 1 und mehrere der Unterkriterien 2 und 3 erfüllen, so wird diese Referenz sowohl im Unterkriterium 1, als auch in den Unterkriterien 2 und 3 gewertet.
Referenzliste Bau- und Raumakustik: Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge zu den Leistungen Bau- und Raumakustik in Form einer Liste der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen auf Basis des Formblattes B-6-2 des Teilnahmeantrages.
Unterkriterium 1: 2 separate Referenzen mit Leistungen Bauakustik, Leistungsphasen 1-8 für den Neubau eines Gebäudes vollständig erbracht (0 Referenzen gemäß den Anforderungen = 0 Punkte, 1 Referenz gemäß den Anforderungen = 40 Punkte, 2 Referenzen gemäß den Anforderungen = 80 Punkte).
Unterkriterium 2: 2 separate Referenzen mit Leistungen Raumakustik, Leistungsphasen 1-8 für den Neubau eines Gebäudes vollständig erbracht (0 Referenzen gemäß den Anforderungen = 0 Punkte, 1 Referenz gemäß den Anforderungen = 40 Punkte, 2 Referenzen gemäß den Anforderungen = 80 Punkte).
Unterkriterium 3: 1 Referenz mit Leistungen Raumakustik mit Räumen als Versammlungsstätte nach Versammlungsstättenverordnung (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte).
Unterkriterium 4: 1 Referenz mit der Erstellung des bautechnischen Nachweises Schallschutz im Gebäude und Schallschutz gegenüber Außenlärm (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte).
Die Unterkriterien 3 und 4 können durch Einreichen mehrerer oder einer Referenz erfüllt werden. Sollte eine Referenz das Unterkriterium 1 und/oder und mehrere der Unterkriterien 3 und 4 erfüllen, so wird diese Referenz sowohl im Unterkriterium 1, als auch in den Unterkriterien 3 und 4 gewertet. Sollte eine Referenz das Unterkriterium 1 und das Unterkriterium 2 erfüllen, so wird diese Referenz sowohl im Unterkriterium 1, als auch im Unterkriterium 2 gewertet.
Die vorgenannten Auswahl- und Ausschlusskriterien sind im Dokument „SCO_BPH_A_Kriterien_Stufe1“ dargestellt. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist das Dokument „SCO_BPH_B_Teilnahmeantrag_einzureichen“ zu verwenden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß Vertrag. Ein Anspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen/-stufen besteht nicht. Besondere Leistungen können nach Bedarf zusätzlich beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden auf Vorliegen von Ausschlusskriterien geprüft: Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages, Vollständigkeit des Teilnahmeantrages, Ausschlussgründe nach § 123, Abs. 1, 2, 3, 4 GWB, § 124 GWB, § 73 Abs. 3 VgV, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall für Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR. Die Teilnahmeanträge, bei denen keine der vorgenannten Ausschlusskriterien vorliegen, werden anhand nachfolgend dargestellter Auswahlkriterien bewertet und in einer Rangfolge gelistet. Insgesamt kann jeder Bieter 400 Punkte in Stufe 1 erreichen. Erzielen mehrere Teilnehmer in der ersten Stufe die gleiche Punktzahl und erhalten somit den gleichen Rang, behält sich der Auftraggeber vor, die freien Plätze über Lose zu vergeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl Ingenieure (oder vergleichbare berufliche Qualifikation) des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der bauphysikalischen Planung und Beratung zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung tätig sind (10 Punkte 2 Mitarbeiter, 20 Punkte 3 Mitarbeiter, 30 Punkte 4 Mitarbeiter, 40 Punkte > 4 Mitarbeiter). Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl Ingenieure (oder vergleichbare berufliche Qualifikation) des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die im Bereich der bauphysikalischen Planung und Beratung zu Bau- und/oder Raumakustik tätig sind (10 Punkte 2 Mitarbeiter, 20 Punkte 3 Mitarbeiter, 30 Punkte 4 Mitarbeiter, 40 Punkte > 4 Mitarbeiter).
Referenzliste Wärmeschutz und Energiebilanzierung: Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge zu den Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung in Form einer Liste der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen auf Basis des Formblattes B-6-1 des Teilnahmeantrages.
Unterkriterium 1: 2 Referenzen mit Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1-8 für den Neubau eines Gebäudes vollständig erbracht (0 Referenzen gemäß den Anforderungen = 0 Punkte, 1 Referenz gemäß den Anforderungen = 40 Punkte, 2 Referenzen gemäß den Anforderungen = 80 Punkte).
Unterkriterium 2: 1 Referenz mit Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit Bauwerkskosten KG 300 und KG 400 nach DIN 276 gesamt > 40 Mio. EUR netto (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte).
Unterkriterium 3: 1 Referenz mit Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit Einhaltung der Anforderungen eines Niedrigstenergiegebäudes entsprechend der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude (EU-Gebäuderichtlinie, EPBD) (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte). Die Unterkriterien 2 und 3 können durch Einreichen mehrerer oder einer Referenz erfüllt werden. Sollte eine Referenz das Unterkriterium 1 und mehrere der Unterkriterien 2 und 3 erfüllen, so wird diese Referenz sowohl im Unterkriterium 1, als auch in den Unterkriterien 2 und 3 gewertet.
Referenzliste Bau- und Raumakustik: Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge zu den Leistungen Bau- und Raumakustik in Form einer Liste der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen auf Basis des Formblattes B-6-2 des Teilnahmeantrages.
Unterkriterium 1: 2 separate Referenzen mit Leistungen Bauakustik, Leistungsphasen 1-8 für den Neubau eines Gebäudes vollständig erbracht (0 Referenzen gemäß den Anforderungen = 0 Punkte, 1 Referenz gemäß den Anforderungen = 40 Punkte, 2 Referenzen gemäß den Anforderungen = 80 Punkte).
Unterkriterium 2: 2 separate Referenzen mit Leistungen Raumakustik, Leistungsphasen 1-8 für den Neubau eines Gebäudes vollständig erbracht (0 Referenzen gemäß den Anforderungen = 0 Punkte, 1 Referenz gemäß den Anforderungen = 40 Punkte, 2 Referenzen gemäß den Anforderungen = 80 Punkte).
Unterkriterium 3: 1 Referenz mit Leistungen Raumakustik mit Räumen als Versammlungsstätte nach Versammlungsstättenverordnung (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte).
Unterkriterium 4: 1 Referenz mit der Erstellung des bautechnischen Nachweises Schallschutz im Gebäude und Schallschutz gegenüber Außenlärm (nicht erfüllt = 0 Punkte, erfüllt = 20 Punkte).
Die Unterkriterien 3 und 4 können durch Einreichen mehrerer oder einer Referenz erfüllt werden. Sollte eine Referenz das Unterkriterium 1 und/oder und mehrere der Unterkriterien 3 und 4 erfüllen, so wird diese Referenz sowohl im Unterkriterium 1, als auch in den Unterkriterien 3 und 4 gewertet. Sollte eine Referenz das Unterkriterium 1 und das Unterkriterium 2 erfüllen, so wird diese Referenz sowohl im Unterkriterium 1, als auch im Unterkriterium 2 gewertet.
Die vorgenannten Auswahl- und Ausschlusskriterien sind im Dokument „SCO_BPH_A_Kriterien_Stufe1“ dargestellt. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen ist das Dokument „SCO_BPH_B_Teilnahmeantrag_einzureichen“ zu verwenden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das ausgefüllte Formblatt „SCO_BPH_B_Teilnahmeantrag_einzureichen nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Bewerbungsbedingungen, Projektbeschreibung, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information.
b) In der zweiten Stufe 2 des Verfahrens wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Einzelheiten sind dem Dokument „SCO_BPH_C_Kriterien_Stufe2“ zu entnehmen. Die in Stufe 1 ausgewählten Bewerber werden über die Vergabeplattform zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen werden im Anschreiben zur Angebotsaufforderung durch den Auftraggeber nochmal mitgeteilt.
c) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/ Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).