RoMed Klinikum Rosenheim — Labor — Leistungen der Objektplanung Gebäude / Innenräume gem. § 34 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 380 KliRo Labor_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RoMed Klinikum Rosenheim — Labor — Leistungen der Objektplanung Gebäude / Innenräume gem. § 34 ff HOAI
RoMed Klinikum Rosenheim — Labor — Leistungen der Objektplanung Gebäude / Innenräume gem. § 34 ff HOAI Leistungsphasen 1-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
RoMed Klinikum Rosenheim – Labor.
Leistungen der Objektplanung Gebäude / Innenräume gem. § 34 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9 und diverse besondere Leistungen.
RoMed plant die Neuerstellung des medizinischen Labors am Standort Klinikum Rosenheim. Räumlich soll das Labor im bestehenden Verbindungsbau Haus 5 mittels Umbau realisiert werden. Das Funktions- und Raumprogramm beinhaltet im idealisierten Soll rund 490 m2 Nutzfläche. Abgeleitet aus KFA12-Ermittlung und Abschätzungen liegt eine erste Grobkostenschätzung bei rd. 2,0 Mio. EUR brutto für die KG 300 + 400 nach DIN 276 (zzgl. Labortechnik).
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung / Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils: LPH 1-3, LPH 5-7, LPH 8 + 9) Beauftragung der Leistungen. Mit Vertragsabschluss erfolgt der Abruf der Leistungsphasen 1-3.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum der Auftragsbekanntmachung),
— Anzahl der beim Bieter beschäftigen Architekten / Ingenieure (oder vergleichbarer Abschluss) in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und aktuell). Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügen entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Für eine positive Eignungsprüfung ist eine Mindestanzahl von 3 beim Bieter beschäftigter Architekten / Ingenieure (oder vergleichbarer Abschluss) erforderlich,
— Bei der Berufsqualifikation des verantwortlichen Projektingenieurs/in als Architekt/in oder Bauingenieur/in handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Qualität der Leistung,
— Jahresgesamtumsätze im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020), Mindestjahresgesamtumsatz im Bereich Objektplanung Gebäude von 150 000,00 EUR netto erforderlich,
— Aktuelle Deckungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung (für Personenschäden 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR . Deckungsbestätigung nicht älter als 6 Monate.),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Macht der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe / des Einsatzes von Unterauftragnehmern Gebrauch, sind entsprechende Eigenerklärungen auch von allen Drittunternehmen, auf deren Einsatz / Kapazitäten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen,
— Bei Bietergemeinschaften: Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
— Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum der Auftragsbekanntmachung),
— Anzahl der beim Bieter beschäftigen Architekten / Ingenieure (oder vergleichbarer Abschluss) in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und aktuell). Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügen entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Für eine positive Eignungsprüfung ist eine Mindestanzahl von 3 beim Bieter beschäftigter Architekten / Ingenieure (oder vergleichbarer Abschluss) erforderlich.
— Bei der Berufsqualifikation des verantwortlichen Projektingenieurs/in als Architekt/in oder Bauingenieur/in handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Qualität der Leistung,
— Jahresgesamtumsätze im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020), Mindestjahresgesamtumsatz im Bereich Objektplanung Gebäude von [Betrag gelöscht] EUR netto erforderlich,
— Aktuelle Deckungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung (für Personenschäden 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR . Deckungsbestätigung nicht älter als 6 Monate.),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Macht der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe / des Einsatzes von Unterauftragnehmern Gebrauch, sind entsprechende Eigenerklärungen auch von allen Drittunternehmen, auf deren Einsatz / Kapazitäten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen.
— Bei Bietergemeinschaften: Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
— Berufsjahre Projektingenieurs/in (Projektleiters) in der Planungstätigkeit: Ø ≥10 Jahre: 5 Pkt.; Ø <10 und ≥ 5 Jahre: 2,5 Pkt.; Ø <5 Jahre: 0 Pkt.,
— Berufsjahre Objektüberwachers/in Projektingenieurs/in in der Objektüberwachungstätigkeit: Ø ≥ 10 Jahre: 5 Pkt.; Ø <10 und ≥ 5 Jahre: 2,5 Pkt.; Ø <5 Jahre: 0 Pkt.
— 3 persönliche Referenzen Projektingenieurs/in (Projektleiters):
Merkmale:
— Projektereferenz mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 beauftragt,
— bei einem Gebäudeumbau,
— bei einer Krankenhausfunktionsstelle oder einem Instituts- / Forschingsgebäude mit hohen hygieneischen Anforderungen (z. B. Labor / Pathologie / Sterilgutaufbereitung / Gebäude mit Reinraumtechnik-Produktion),
— Objekt ist nach Objektliste der Honorarzone IV oder höher zuzuordnen,
— Summe der Baukosten (KG 300 + 400) mind. [Betrag gelöscht] EUR (o. MwSt.),
— das Vorhaben befindet sich in der Bauausführung oder ist fertiggestellt.
Die persönlichen Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung) bearbeitet worden sein, wobei es ausreicht, wenn das Ende des Leistungszeitraums in den genannten Zeitraum fällt. Gefordert werden persönliche Referenzen mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad.
Alle Merkmale erfüllt = je 2 Pkt.; <5 und ≥ 3 Merkmale = je 1 Pkt.; < 3 Merkmale = je 0 Pkt.
— Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum der Auftragsbekanntmachung),
— Anzahl der beim Bieter beschäftigen Architekten / Ingenieure (oder vergleichbarer Abschluss) in den letzten 3 Jahren (2019, 2020 und aktuell). Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügen entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Für eine positive Eignungsprüfung ist eine Mindestanzahl von 3 beim Bieter beschäftigter Architekten / Ingenieure (oder vergleichbarer Abschluss) erforderlich,
— Bei der Berufsqualifikation des verantwortlichen Projektingenieurs/in als Architekt/in oder Bauingenieur/in handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Qualität der Leistung,
— Jahresgesamtumsätze im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020). Mindestjahresgesamtumsatz im Bereich Objektplanung Gebäude von [Betrag gelöscht] EUR netto erforderlich,
— Aktuelle Deckungsbestätigung der Berufshaftpflichtversicherung (für Personenschäden 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden 1,0 Mio. EUR. Deckungsbestätigung nicht älter als 6 Monate.)
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Macht der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe / des Einsatzes von Unterauftragnehmern Gebrauch, sind entsprechende Eigenerklärungen auch von allen Drittunternehmen, auf deren Einsatz / Kapazitäten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen,
— Bei Bietergemeinschaften: Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes liegt beim Bewerber. Abgabe des Angebots, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Angebote und sonstige Unterlagen / Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber / Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung des Angebots.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.