Thermische Klärschlammverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 661 21 R 04 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thermische Klärschlammverwertung
Laden, Transport, thermische Verwertung des im Klärwerk Augsburg anfallenden Klärschlammes und die Reststoffbehandlung bzw. -entsorgung; ab 2029 Verwertung mit Phosphorrecycling.
Gegenstand der Ausschreibung ist das Laden, der Transport, die thermische Verwertung des im Klärwerk Augsburg anfallenden Klärschlammes und die Reststoffbehandlung bzw. -entsorgung. Eine anderweitige Verwertung, insbesondere eine bodenbezogene Verwertung, ist nicht zugelassen. Der Klärschlamm wird im Klärwerk Augsburg mithilfe von Flockungshilfsmitteln eingedickt und maschinell entwässert sowie gepresst und in ein Silo befördert. Der gepresste Schlamm soll im Regelfall vom Auftragnehmer aus dem Speicher-Unterfahrsilo mit Austragsschnecken durch 2 Abwurföffnungen auf LKW geladen, transportiert und thermisch verwertet werden. Die bei der thermischen Verwertung entstehende Asche wird Eigentum des Auftragnehmers und ist von diesem (ggf. nach Behandlung) zu verwerten und/oder zu entsorgen. Die Durchfahrtshöhe unterhalb der Unterfahrsilos beträgt maximal 3,75 m. Die Beladung erfolgt durch den jeweiligen Fahrer des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer und sein jeweiliger Fahrer sind alleinverantwortlich, dass das zulässige Gesamtgewicht des LKW nicht überschritten wird.
Die thermisch zu verwertende Klärschlammmenge beträgt derzeit ca. 30 000 t p.a. bei einer Schwankungsbreite von +/- 10 %. Der Trockenrückstand liegt zwischen ca. 26 und 33 %. Der Schadstoffgehalt des Klärschlammes liegt unterhalb der Grenzwerte nach der geltenden AbfKlärV.
Der Auftragnehmer muss eine kontinuierliche Entsorgungssicherheit gewährleisten.
Im Mittel stehen pro Werktag (Mo-Sa) ca. 130 t Klärschlamm zur Abfuhr und thermischen Verwertung an. Da es außer den 2 Schlammsilos mit je 100 t keine weiteren Speichermöglichkeiten auf dem Klärwerksgelände vorhanden sind, muss die werktägliche Abfuhr (Mo-Sa) gewährleistet sein.
Im Falle einer Auftragsverlängerung über den 1.1.2029 hinaus, werden die Anforderungen der AbfKlärV an eine Phosphorrückgewinnung zu beachten sein.
Für die näheren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Thermische Klärschlammverwertung
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Transport
Thermische Verwertung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]