Wartung & Instandhaltung eines agrarmeteorologischen Messnetzes in Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2020H3000013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung & Instandhaltung eines agrarmeteorologischen Messnetzes in Bayern
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) betreibt im Rahmen des umweltgerechten Pflanzenbaus ein Netz von automatischen agrarmeteorologischen Messstationen. Aufgabe des Messnetzes ist hierbei die bayernweite Erfassung pflanzenbaulich relevanter Witterungsdaten in größtmöglicher Aktualität. Die Messstationen befinden sich über ganz Bayern verteilt, in der Regel auf hofnahen Flächen landwirtschaftlicher Betriebe. Diese Betriebe – im folgenden Stationsbetreiber genannt – erbringen wesentliche Grundleistungen zum Betrieb der Messstationen. Dazu gehören die Pflege der abgegrenzten Stationsfläche und die regelmäßige Reinigung. Im Gegenzug können die Betriebe die Daten der Station mit einer speziellen Software auf dem betriebseigenen – nicht zur Station gehörenden – PC nutzen. Die weitere fachliche Aufbereitung der Witterungsdaten für ein modernes Beratungssystem und die Entwicklung DV−gestützter Entscheidungshilfen, insbesondere im Bereich des Pflanzenschutzes, erfolgt am Institut für Pflanzenschutz an der LfL.
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 133 agrarmeteorologischen Messstationen in Bayern sowie die Durchführung von Reparatur− und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 80 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen.
Ober-, Mittel- und Unterfranken
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 46
Agrarmeteorologischen Messstationen in Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Durchführung von Reparatur- und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 7 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich
Bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen. Die Beschreibung der einzelnen Stationen und des Messnetzes ist den Anlagen 1-5 zu entnehmen. Die Wartung der Messstationen erfolgt einmal jährlich und soll innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 8 Wochen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende Mai (31.05) jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Umfang der Arbeiten ist dem Wartungsprotokoll (Anlage 5) zu entnehmen.
Oberpfalz & Niederbayern
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 39
Agrarmeteorologischen Messstationen in der Oberpfalz und Niederbayern sowie die Durchführung von Reparatur- und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 7 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich
Bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen. Die Beschreibung der einzelnen Stationen und des Messnetzes ist den Anlagen 1-5 zu entnehmen. Die Wartung der Messstationen erfolgt einmal jährlich und soll innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 8 Wochen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende Mai (31.05) jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Umfang der Arbeiten ist dem Wartungsprotokoll (Anlage 5) zu entnehmen.
Oberbayern & Schwaben
Die zu erbringende Leistung umfasst die jährliche Überprüfung und Wartung von momentan 48
Agrarmeteorologischen Messstationen in Oberbayern und Schwaben sowie die Durchführung von Reparatur- und sonstigen Arbeiten. Reparaturen fallen jährlich an ca. 7 der installierten Stationen an. Die notwendigen Ersatzteile werden dabei in der Regel von der LfL Freising, Institut für Pflanzenschutz, zur Verfügung gestellt. Vom Auftragnehmer wird erwartet, bei der Sicherstellung des Betriebes und der Optimierung des agrarmeteorologischen Messnetzes mitzuwirken und sich
Bei der Umsetzung technischer Neuerungen und der Lösung technischer Probleme aktiv zu beteiligen. Die Beschreibung der einzelnen Stationen und des Messnetzes ist den Anlagen 1-5 zu entnehmen. Die Wartung der Messstationen erfolgt einmal jährlich und soll innerhalb eines Zeitraums von 6 bis 8 Wochen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen bis Ende Mai (31.05) jeden Jahres abgeschlossen sein. Der Umfang der Arbeiten ist dem Wartungsprotokoll (Anlage 5) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ober-, Mittel- und Unterfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberpfalz & Niederbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern & Schwaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.