Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für die Behandlungszentrum Aschau GmbH https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:222725-2021:TEXT:DE:HTML Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 086-222725
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 086-222725)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau im Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiz-chiemgau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für die Behandlungszentrum Aschau GmbH https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:222725-2021:TEXT:DE:HTML
Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen des Privaten Förderzentrums Aschau (Los 1) der St. Valentinsschule Ruhpolding (Los 2) und der Rupertusschule Piding (Los 3) montags bis freitags, in der Regel ca. 186 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu befördernden Personen bis zur jeweiligen Schule und zurück, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden und von der Einrichtung zu genehmigenden Tourenplanung sowie im Einzelfall auch Sonderfahrten.
Darüber hinaus sind auch Sonderfahrten (z. B. Ausflüge, Ferienfahrten, Ferienbetreuung u. ä., je nach Einrichtung an 2-22 Tagen im Schuljahr) durchzuführen.
Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift. Für jeden Bus muss eine Begleitperson zur Verfügung gestellt werden, die geeignet ist, die Menschen mit Behinderung während der Fahrt zu betreuen und zu versorgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen