Ostendorfer Gymnasium B-Bau – Generalsanierung und Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-2723
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostendorfer Gymnasium B-Bau – Generalsanierung und Erweiterung
Baumeisterarbeiten II/Abbrucharbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Baumeisterarbeiten und Abbrucharbeiten:
— Fassadenabbruch ca. 900 m2,
— Abbruch Dachstuhl ca. 550 m2,
— Abbruch Blechdach ca. 550 m2,
— Stahlbetonabbruch + STB-Schneidearbeiten ca. 50 m3,
— Herstellen Notabdichtung ca. 550 m2,
— Abbruch MF-Decken ca. 1 750 m2,
— Abbruch Bodenbeläge ca. 1 600 m2,
— Abbruch Fliesenbeläge (Boden + Wand) ca. 600 m2,
— Abbruch Zementestriche ca. 520 m2,
— Demontage Haustechnikleitungen ca. 500 m,
— Demontage Aufzugsanlage, 4 Haltestellen 1 Stück,
— Drainagearbeiten ca. 65 m,
— Entwässerungskanalarbeiten ca. 40 m,
— Mauerwerksergänzungen ca. 45 m3,
— Innenputzarbeiten ca. 450 m2,
— Baugrubenaushub ca. 650 m3,
— Ortbetonarbeiten ca. 135 m3,
— Hohlkörperdecken ca. 290 m2.
Bauabschnitt 2:
Generalsanierung B-Bau mit 17 Klassenräumen, 8 WC’s mit Nebenräumen, Lehrervorbereitung
Erweiterung B-Bau um 4 Klassenzimmer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
2) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3) Angabe, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit der Bieter in Frage stellen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz),
4) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
6) Eigenerklärung gem. &19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und anderer Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung zu vergleichen sind.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
1) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren; anzugeben sind mindestens 3 Referenzen,
2) Eigenerklärung zur Angabe über Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal,
3) Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten) über die der Unternehmer zur Erbringung der Leistung verfügt.
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen
Und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Kontaktstelle beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.