Neubau eines digitalen Gründerzentrums in Bamberg — Schlosserarbeiten II — Brandschutztüren Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-DGZ-3351
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines digitalen Gründerzentrums in Bamberg — Schlosserarbeiten II — Brandschutztüren
Das Digitale Gründerzentrum (DGZ) in Bamberg soll aus einem Altbau- und Neubaugebäudeteil mit ca. 2 000 m2 Nutzfläche bestehen. Während der nichtdenkmalgeschützte Altbau an der Nordostecke der Lagarde-Kaserne entlang der Zollnerstraße im Kreuzungsbereich Berliner Ring liegt, orientiert sich der neue eingeschossige Gebäudeteil zum Innenhof des südlichen Konversionsgeländes.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schlosserarbeiten, Rohrrahmentüren, Brandschott, Stahlblechtüren, Innenfenster, Fluchtwegsicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.