Neubau Feuerwehrhaus Gilching – TA Anlgr. 1-3+8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gilching.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sauerlach
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pma-m.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Gilching – TA Anlgr. 1-3+8
Neubau des Feuerwehrhauses Gilching – Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 und 8.
Starnberger Weg
82205 Gilching
Die Gemeinde Gilching beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses inklusive einer Fahrzeughalle mit 15 Stellplätzen in Gilching am Starnberger Weg durchzuführen.
— Hauptgebäude 5 043 m2 BGF / 26 236 m³ BRI,
— Kaltlagerhalle 1 480 m2 BGF / 9 185 m³ BRI,
— Carport 550 m2 BGF / 1 665 m³ BRI,
— Gesamt 7 073 m2 BGF / 37 176 m³ BRI.
Folgende Leistungen werden hierfür ausgeschrieben: Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 und 8, Leistungsphasen 1-9 sowie besondere Leistungen. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-4,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5-8,
— Stufe 3: Leistungsphase 9.
Die Leistungsphasen 1-2 der Architektenleistung wurden bereits durch das Büro ArGeArchitekten, Waldkirch erbracht. Diese bereits erstellte Vorplanung ist Basis des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens.
Die Auftragnehmer der weiteren Leistungen wie Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung werden derzeit oder zeitnah in separaten VgV-Verfahren ermittelt.
Bauzeit:
— Beginn: 1.3.2023,
— Abschluss: 31.8.2024.
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Für die 1. Stufe (Bewerbungsverfahren) ist der Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen einzureichen. Lediglich nach Erreichen der 2. Stufe (Zuschlagsverfahren) ist die Abgabe des Honorarformblatts und ein Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu erteilen:
— Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers,
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung und Bauausführung,
— Kontaktperson mit Telefonnummer, E-Mail und Homepage,
— Rechtsform des Bewerbers,
— Jahr der Bürogründung,
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen gemäß Auftragsunterlagen,
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
— Nachweise gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV (Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden),
— Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen) des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (10 % Gewichtung).
— Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre (10 % Gewichtung),
— Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung des/der Projektleiters/in werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Feuerwehrhaus oder vergleichbare Nutzung, in vergleichbarer Größenordnung 2 000 m2 BGF, Nachweis Berufserfahrung, ausreichend dargestellt (max. 3 Punkte)
— Bauaufgabe Feuerwehrhaus oder vergleichbare Nutzung, in vergleichbarer Größenordnung (2 Punkte)
Ab 2 000 m2 BGF = 2 Punkte,
Ab 1 000 m2 BGF = 1 Punkt,
— Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt)
Ab 10 Jahren = 1 Punkt,
Ab 5 Jahren = 0,5 Punkte,
Die Qualifikation und Erfahrung des/der Bauleiters/in werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Feuerwehrhaus oder vergleichbare Nutzung, Nachweis Berufserfahrung ausreichend dargestellt (max. 2 Punkte)
— Bauaufgabe Feuerwehrhaus oder vergleichbare Nutzung (1 Punkt),
— Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt),
Ab 10 Jahren = 1 Punkt,
Ab 5 Jahren = 0,5 Punkte,
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 3 Jahren (2018-2020, 2021 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung).
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
— Bauaufgabe Feuerwehrhaus oder vergleichbare Nutzung in vergleichbarer Größenordnung 2 000 m2 BGF, Erfüllung der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (max. 5 Punkte),
— Bauaufgabe Feuerwehrhaus oder vergleichbare Nutzung (2 Punkte),
Ab 2 000 m2 BGF = 2 Punkte,
Ab 1 000 m2 BGF = 1 Punkt,
— Erfüllung Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (3 Punkte, je Leistungsphase 0,5 Punkte),
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 22,5 % gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit 2 Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden.
Weist der Bewerber mehr als 2 Referenzobjekte nach, so hat er die 2 vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag/das Angebot – einschließlich aller Anlagen – ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeprotals einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z.B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge/der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Teilnahmeanträge/Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren.
Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer: 0900-1-267463
([Betrag gelöscht] EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Oder E-Mail-support an: [removed] oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Supportanfrage/
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch Losentscheid getroffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPRRK8
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]