Abbruchplanung für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruchplanung für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München
Beschaffung von Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende
Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau
Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Planungsleistungen (Abbruchplanung) umfassen nachfolgende Leistungen:
— Schadstoffuntersuchung,
— Planungs- und Ingenieurleistungen Baufeldfreimachung / Abbruch / Sicherung angrenzender Bestand
(Planung),
— Altlastenerkundung Baugrund,
— Erstellen der Kostenberechnung,
— Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen,
— Objektüberwachung.
Im Übrigen wird Auf die Anlage A11 „Leistungsverzeichnis Abbruch verwiesen".
Bauherr ist das Studentenwerk München.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die
Lärmbelästigung möglichst gering gehalten wird.
Die Objektplanung wird aktuell gesondert ausgeschrieben. Hier wird eine enge Abstimmung zwischen dem
Objektplaner und dem Abbruchplaner erwartetet, damit zum Ende der Abbruchmaßnamen sinnvoll und ohne
Zeitverlust mit den anstehenden Baumaßnahmen begonnen werden kann.
Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte
Elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen
Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten und ausführenden Bauunternehmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahme sieht Folgendes vor:
1. Abbruch der bestehenden Gebäude — Baufeldfreimachung vom 1. September 2021 bis 1. März 2022. Alle Mieter / Nutzer werden zum 30.8.2021 die Bestandsgebäude verlassen haben.
2. Neubau des Studentenwohnheims — 3. Bauabschnitt ab 15.6.2022.
Allgemeine Daten zum Objekt / Grundstück:
— Flurnummer: 4876/18,
— Gemarkung: München, Sektion 3,
— Grundstücksfläche (gesamt): 6 035 m2.
Flächen:
Gebäude Agnesstraße 33
— Bruttorauminhalt (nach DIN 277): 5 811 m2,
— Nutzfläche: 495 m2,
— Wohnfläche: 1 342 m2.
Gebäude Agnesstraße 35
— Umbauter Raum: 4 960 m2,
— Wohnfläche 1 342 m2.
Die Flächen sind aus den Bestandsplänen ersichtlich. Die Höhen sind aus den Plänen zu entnehmen.
Materialien:
— Böden: Feinsteinzeug, Lino, Fliesen, etc.,
— Wände: geputzte Wände, Fliesen, etc.,
— Ausstattung: Einbaumöbel + Waschbecken in den Zimmern, Sanitärausstattung in den WCs und Bädern, WG-Küchen, Restmüll von ehemaligen Bewohnern, etc.
Beschreibung der Maßnahme:
Das Studentenwerk München beabsichtigt zeitnah mit der Planung des 3. Bauabschnitts der Studierendenwohnanlage Agnes- / Adelheidstraße in München-Schwabing zu beginnen.
Der 1. und 2. Bauabschnitt sind realisiert. Im 3. Bauabschnitt wird auf der Fläche der bestehenden Gebäude Agnesstraße 33 und 35 ein Neubau geplant. Zu diesem Zweck müssen die bestehenden Gebäude abgebrochen werden. Diese sind in den beiliegenden Plänen gekennzeichnet. Im Abbruch- umfang enthalten ist zudem die Entsorgung der verbleibenden Ausstattung. Die Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhundert errichteten Gebäude Agnesstraße 33 und 35 haben 7 Vollgeschosse mit Flachdach.
Im Haus 33 sind neben den Wohnungen eine Kinderkrippe sowie eine Trafostation der Stadtwerke München untergebracht. Diese wird in einer Vorabmaßnahme (vor dem zu planenden Abbruch) in den Innenhof des Quartiers verlegt. Beide Häuser wurden Ende der 1990er Jahre teilsaniert. Dabei wurden in jeder Wohngruppe
2 Studentenzimmer zusammengelegt und zu einer Wohnküche ausgebaut sowie der Wärmeschutz bei den Fassadenelementen verbessert. Nach der Sanierung haben beide Häuser zusammen 145 Studentenzimmer.
Derzeit sind die Gebäude noch teilweise bewohnt. Alle Mieter / Nutzer, auch die im EG befindliche Kita werden zum 3008.2021 die Gebäude verlassen haben. Für die Ausführung des Abbruchs / der Baufeldfreimachung ist von 1. September 2021 bis 1. März 2022 terminiert.
Im Zuge der Baufeldfreimachung sind die Gebäude zu leeren (Ausstattung und Restmüll) und abzubrechen. Zudem sind die Bestands-Müllstation und die Freifläche der Kita abzubauen. Entsprechende Fotos
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB):
— Stufe 1: Positionen 1-3 des Leistungsverzeichnis (Schadstoffuntersuchung, Planung, Altlastenerkundung),
— Stufe 2: Pos. 4 des Leistungsverzeichnis (Ausführung).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.