Freianlagenplanung Leistungsphasen 1-9 (stufenweise) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Leistungsphasen 1-9 (stufenweise) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München
Beschaffung von Planungsleistungen (Freianlagenplanung) Leistungsphasen 1-9 (stufenweise) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Freianlagenplanung) nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 9 (im Sinne des § 3, § 38 – § 40, Anlage 11 HOAI 2013) für SAM III – Neubau
Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München:
— Leistungsbild HOAI Vereinbart,
— Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 3 % 3 %,
— Leistungsphase 2 Vorplanung 10 % 10 %,
— Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 16 % 16 %,
— Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 4 % 4 %,
— Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 25 % 25 %,
— Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 7 % 7 %,
— Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 3 % 3 %,
— Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 30 % 30 %,
— Leistungsphase 9 Objektbetreuung 2 % 2 %,
— Summe 100 % 100 %.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Freianlagenplanung (§ 39, Anlage 11 HOAI 2013) im Falle des jeweiligen Leistungsabrufs zu erbringen:
— Grundleistungen der Leistungsphase 1,
— Grundleistungen der Leistungsphase 2,
— Grundleistungen der Leistungsphase 3,
— Grundleistungen der Leistungsphase 4,
— Grundleistungen der Leistungsphase 5,
— Grundleistungen der Leistungsphase 6,
— Grundleistungen der Leistungsphase 7,
— Grundleistungen der Leistungsphase 8,
— Grundleistungen der Leistungsphase 9.
Besondere Leistungen:
— keine.
Beschreibung der Maßnahme:
Die auf dem zu überbauenden Grundstück befindlichen Bestandsgebäude werden bis 1. März 2022 abgerissen. Der Neubau des Studierendenwohnheims ist der 3. Bauabschnitt eines 2010 durchgeführten Wettbewerbs. Die Bauabschnitte 1 und 2 sind realisiert. Der Lageplan des städtebaulichen Gesamtkonzepts des Wettbewerbssiegers, ein Freiflächenplan, die Bestandsaufnahme der bereits realisierten Freiflächen sowie Ein Foto liegen der Bekanntmachung als Anlage bei.
Das weitere Planungsteam wird derzeit in einem parallel durchgeführten Vergabeverfahren ermittelt.
Im 3. Bauabschnitt sollen in einem möglichen 6-geschossigen, hofbildenden Gebäude 170-180 Wohnplätze für Studierende mit Gemeinschaftseinrichtungen, einer Tiefgarage und einem Müllbereich für das gesamte Quartier entstehen. Die Freiflächen müssen, wo noch fehlend, im Sinne des bereits realisierten Gestaltungskonzepts ergänzt werden.
Die nachfolgend angegebenen anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der derzeitigen Kostenschätzung (bei 170 Wohnplätzen)
KG 500: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Mit Stand der Kostenberechnung wird es eine Baukosten-Obergrenze geben, die einzuhalten ist.
Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten und ausführenden Bauunternehmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
— Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3, 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8, 9.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen entsprechenden Leistungsabruf.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen (Freianlagenplanung) Leistungsphasen 1-9 (stufenwei- se) für SAM III – Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.