Transportanlagen (AWT) Referenznummer der Bekanntmachung: KB.4080.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transportanlagen (AWT)
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung – Prio 1 Nord / Neubau Erweiterung Ost.
München Klinik Bogenhausen
Englschalkinger Straße 77
81925 München
Die Maßnahme umfasst die Demontage und Montage von 4 AWT-Anlagen im Bestandsbau sowie die Errichtung von einer AWT-Anlage im Erweiterungsbau.
Im Erweiterungsbau ist eine AWT-Anlage mit einem Aufzug (Durchladung, 630 kg) inkl. Schienenbeförderungssystem zu errichten. Das Schienensystem im Aufzugsvorraum muss 2 Container zwischenspeichern können. Im Bestandsbau sind die vier vorhandenen AWT-Anlagen bestehend
Aus Aufzug (Durchladung, 630 kg) und Schienenbeförderungssystem zu demontieren und neue Anlagen zu errichten. Das Schienenbeförderungssystem muss 3 bzw. 5 Container zwischenspeichern können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transportanlagen (AWT)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RRFE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.