Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an diverse Abnahmestellen der Stadt Puchheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.puchheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an diverse Abnahmestellen der Stadt Puchheim
Die Stadt Puchheim schreibt die Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas für ihre 12 Liegenschaften für die Jahre 2022-2024 aus.
Der jährliche Bedarf an CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas der 1 RLM-Abnahmestelle und 11 SLP-Abnahmestellen beträgt in Summe ca. 3,5 GWh/a.
SLP Abnahmestellen der Stadt Puchheim (11 Abnahmestellen)
Stadt Puchheim
Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an 11 SLP-Abnahmestellen der Stadt Puchheim.
Der Jahresbedarf der 11 SLP-Abnahmestellen liegt bei ca. 2,0 GWh/a.
RLM Abnahmestellen der Stadt Puchheim (1 Abnahmestelle)
Stadt Puchheim
Lieferung von CO2-zertifiziertem neutralem Erdgas an 1 RLM-Abnahmestelle der Stadt Puchheim.
Der Jahresbedarf der RLM-Abnahmestelle liegt bei ca. 1,5 GWh/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate,
— Versorgererlaubnis nach EnWG.
Angabe von Referenzen für erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzen 3 Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.