Beschaffung von Core-Switches des Herstellers Cisco Referenznummer der Bekanntmachung: 03-000203-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Core-Switches des Herstellers Cisco
Beschaffung von Core-Switches des Herstellers Cisco.
Zentrales Rechenzentrum
Kauf, Lieferung und Wartung von 2 Core-Switches des Herstellers Cisco für das zentrale Rechenzentrum.
Mittelgroße Einrichtungen
Kauf und Lieferung von 4 Core-Switches des Herstellers Cisco für mittelgroße Einrichtungen
Kleine Einrichtungen
Kauf und Lieferung von 2 Core-Switches des Herstellers Cisco für kleine Einrichtungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. § 31 UVgO i.V.M § 123 udn 124 GWB,
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe zum Berufs-/Handelsregister.
— Angabe zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe im Auftragsfall.
— Angaben von 3 vergleichbaren Leistungen (Referenzen),
— Angabe von Unteraufträgen.
— Los 1: Nachweis einer „Gold Certification“ bei Angebotsabgabe,
— Los 2: Nachweis einer „Premier Certification“ bei Angebotsabgabe,
— Los 3: Nachweis einer „Premier Certificaton“ bei Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung-mittelfanken.bayern.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de