Versuchskläranlage UniBwM Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT395/9930-BAU6.3_KD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Versuchskläranlage UniBwM
Die Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr München plant für den Einsatz in Forschung und Ausbildung eine zweistraßige Versuchs-/ Demonstrationsanlage zur Behandlung von Abwässern mit verschiedener Zusammensetzung. Die Kläranlage soll aus einem konventionellem Belebtschlammverfahren bestehen mit optionaler Nachbehandlung mittels Sand-/GAK-Filtration sowie Ultrafiltration. Alle Anlagenkomponenten sollen modular und transportabel aufgebaut sein. Die Anlage ist mit marktüblicher großtechnischer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie einer entsprechenden Prozessleittechnik nach dem Stand der Technik auszustatten. Bei der Planung und Ausführung der Versuchsanlage sind die allgemeinen Vorschriften für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik einzuhalten.
Eine Funktionsprüfung und Einweisung des Personals der UniBw M sind vom Auftragnehmer sicherzustellen.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr München plant für den Einsatz in Forschung und Ausbildung eine Versuchs-/Demonstrationsanlage zur Behandlung von Abwässern mit verschiedener Zusammensetzung.
Die gesamte Anlage ist vollständig zweistraßig, modular und flexibel aufzubauen. Die einzelnen Anlagenkomponenten sollen auch als Einzelkomponenten betreibbar sein. Die Ausstattung der Anlage muss den Anforderungen eines Forschungsinstituts gerecht werden. Ausreichende Probenahmemöglichkeiten sind vorzusehen und der Gesamtaufbau muss sich an der Matrix Abwasser orientieren.
Die Anlagen sind auf einen durchschnittlichen Zulaufvolumenstrom von 300 L/d zu dimensionieren. Der Zulauf zur Anlage wird mit (kommunalem) Abwasser gespeist und am Ende der Anlage wieder dem öffentlichen Kanal zugeleitet.
Die Versuchsanlage soll aus folgenden Komponenten bestehen:
Vorlagebehälter als Misch-, Ausgleichs- und kurzfristiges Speicherbecken. Er muss so beschaffen sein, dass er auch zur Vorklärung umfunktioniert werden kann.
Es folgt eine biologische Behandlungsstufe, bestehend aus Denitrifikation, Nitrifikation und Nachklärung. Eine entsprechende Dosierung von Kohlenstoff und Fällmittel zur Phosphorelimination ist vorzusehen.
Optional soll zur weitergehenden Behandlung ein Sand-/GAK-Filter-Modul, eine Ultrafiltrationseinheit und die optionale Software zur Energiesimulation angeboten werden.
Für alle Pumpen ist eine Frequenzsteuerung vorzusehen.
Die gesamte Anlage soll mit marktüblicher, großtechnischer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik nach dem Stand der Technik ausgestattet werden. Die wesentlichen Messgrößen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Möglichkeit, spätere Umprogrammierungen vornehmen zu können muss für den Nutzer gegeben sein. Alle Messwerte sind online aufzuzeichnen. Dabei soll die zeitliche Auflösung flexibel einstellbar sein. Ein Fernzugriff auf alle Funktionen und Messwerte ist vorzusehen. Möglichkeiten der Messwertdarstellung in Grafiken sollen gegeben sein.
Der Auftragnehmer muss das Personal der UniBw M ausreichend schulen; entsprechende Dokumentationsunterlagen sind bereit zu stellen.
Der Auftraggeber wird bis zu 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Das Ranking ermittelt der Auftraggeber wie folgt:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die Bieter müssen optional ein Sand-/GAK-Filter-Modul, eine Ultrafiltrationseinheit und die optionale Software zur Energiesimulation zur weitergehenden Behandlung anbieten, die der Auftraggeber zu den im Vertrag festgelegten Konditionen beauftragen darf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Planung und Bau von Versuchskläranlagen in der Größenordnung 200 L/d bis 1 000 L/d; Planungsleistungen im Ingenieurbau, Anlagen- und Rohrleitungsbau sowie in der Elektro-, Mess- und
Regeltechnik; Auslegung der biologischen Reinigung einer kommunalen Kläranlage; Planungsleistungen zu Prozessleittechnik; Erstellung von Versuchsanlagen für Forschungseinrichtungen) vergleichbar sind aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter für die letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt und für
— die Berufsgruppe Ingenieur Verfahrenstechnik sowie
— die Berufsgruppe Elektrotechnik und Automatisierungstechnik.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Mittel der Beschäftigtenanzahl über die letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Berufsgruppe Ingenieur/Verfahrenstechnik: Mindestens 2 Beschäftigte,
b) Mittel der Beschäftigtenanzahl über die letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Berufsgruppe Elektrotechnik und Automatisierungstechnik: Mindestens 3 Beschäftigte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer Containersignatur über das in Ziffer
I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
Zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
6. Der Auftraggeber macht insbesondere die Lieferfrist zum Gegenstand etwaiger Verhandlungen. Die Bieter werden um Optimierungsvorschläge gebeten. Erst mit der Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote gibt der Auftraggeber die Lieferfrist verbindlich vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Beweber/Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.