Storage- und Serverlösung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Storage- und Serverlösung
Lieferung und Installation einer Storage- und Serverlösung von:
— High-Availability Cluster (HA-Lösung) – Storagelösung mit 110 TB Kapazität (Netto) für ca. 100 VM´s,
— Objektspeicher mit -S3 Schnittstelle und 250 TB Kapazität (Netto) pro Seite,
— Serversysteme,
— Backupsystem mit Sekundär-Speicher – 170 TB Kapazität (Netto),
— eine Spine-Leaf- Netzwerk-Infrastruktur und
— Softwarekomponenten und Services zum Betrieb und der Administration der Systeme über 60 Monate,
— Miete der Systeme über 60 Monate.
Kempten (Allgäu)
Entsprechend den Vorstellungen der IT der Stadt Kempten (Allgäu) sind folgende Systeme zu liefern, aufzubauen und später mit Serviceleistungen zu hinterlegen:
— eine High-Availability Cluster (HA-Lösung) – Storagelösung mit 110 TB Kapazität (Netto) für ca. 100 VM´s,
— Objektspeicher mit -S3 Schnittstelle und 250 TB Kapazität (Netto) pro Seite,
— Serversysteme,
— Backupsystem mit Sekundär-Speicher – 170 TB Kapazität (Netto),
— eine Spine-Leaf- Netzwerk-Infrastruktur und
— umfangreiche Softwarekomponenten und Services zum Betrieb und der Administration der Systeme über 60 Monate,
— Miete der Systeme über 60 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland