Ausschreibung Gebäudereinigung – Markt Mering Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mering
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86415
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-mering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung – Markt Mering
Der Markt Mering benötigt die Unterhaltsreinigung (UR), Grundreinigung (GR) sowie die Glasreinigung (GLR) für ihre Gebäude in verschiedenen Objekten und unterteilt in 2 Lose:
— Los 1 (UR, GR),
— Los 2 (GLR).
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung (UR, GR)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Mering benötigt die Unterhalts- und Grundreinigung (UR, GR) für seine Gebäude an verschiedenen Standorten. Die Ausschreibung umfasst folgende Standorte/Objekte für die Leistungserbringung:
— Integratives Kinderhaus Kapellenberg, Kapellenberg 1, 86415 Mering (UR, GR):
—— Bodenfläche: 1 813,21 m2,
— Grundschule Mering, Amberieustraße 9, 86415 Mering (UR, GR):
—— Bodenfläche: 3 473,14 m2,
— Eduard-Ettensberger-Halle Mering, Tratteilstraße 40, 86415 Mering (UR, GR):
—— Bodenfläche: 2 360,62 m2,
— Bauhof Mering, Friedenaustraße 18, 86415 Mering (UR):
—— Bodenfläche: 1 222,68 m2,
—— Gesamtbodengrundfläche: 8 869,65 m2.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 30.4.2023, bzw. bis 30.4.2024, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.8.2025. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen.
Los 2: Glasreinigung (GLR)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Mering benötigt die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für seine Gebäude an verschiedenen Standorten. Die Ausschreibung umfasst folgende Standorte/Objekte für die Leistungserbringung:
— Integratives Kinderhaus Kapellenberg, Kapellenberg 1, 86415 Mering (GLR):
—— Glasfläche: 357,64 m2,
— Grundschule Mering, Amberieustraße 9, 86415 Mering (GLR):
—— Glasfläche: 1 236,15 m2,
— Eduard-Ettensberger-Halle Mering, Tratteilstraße 40, 86415 Mering (GLR):
—— Glasfläche: 263,36 m2,
— Bauhof Mering, Friedenaustraße 18, 86415 Mering (GLR):
—— Glasfläche: 619,88 m2,
—— Gesamtglasfläche: 2 477,03 m2.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 30.4.2023, bzw. bis 30.4.2024, vom AG schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.8.2025. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten, ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bieterangaben:
Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer, sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen.
2. Berufsgenossenschaft:
Nennung der Berufsgenossenschaft oder vergleichbar mit Bezeichnung und Mitgliedsnummer.
3. Handwerksrolle:
Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbar.
4. Berufs- oder Handelsregister:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar unter Nennung von Amtsgericht, HRA-Nr., HRB-Nr., soweit die Eintragung für den Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist.
5. Präqualifizierung:
Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank oder vergleichbar unter Nennung von Nummer und Gültigkeit.
6. KMU-Eigenschaft:
Abfrage ob KMU-Eigenschaften gegeben, bzw. nicht gegeben sind.
7. Allgemeine Eigenerklärungen:
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in §123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z. B. §§129 – 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 – 299b, 108e, 333 – 335a, 232 – 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach §30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. §7 Abs. 1 AGG und §3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §21 AEntG, §19 MiloG, §21 SchwarzArbG und §98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens [Betrag gelöscht] EUR wegen eines Verstoßes nach §23 AEntG oder §21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstoßes gegen eine in §21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
1. Umsätze:
Angabe der Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Gebäudereinigung (Hauptunternehmen und zuständige Niederlassung)
2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu 2. für Los 1 UR, GR: Mindestdeckungssummen zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Allmählichkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu 2. für Los 2 GLR: Mindestdeckungssummen zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Allmählichkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
1. Referenzen, für Los 1 UR, GR und Los 2 GLR:
Es sind 3 Referenzen anzugeben, die in Art und Umfang vergleichbar zur vergebenen Leistung sind. Die Leistung muss aktuell noch ausgeführt werden und die Leistungserbringung muss seit mindestens einem Jahr bestehen. Mindestumfang laut Mindeststandards.
2. Mitarbeiteranzahl, für Los 1 UR, GR und Los 2 GLR:
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (Hauptunternehmen und ggf. zuständige Niederlassung).
3a) Struktur Hauptbetrieb/Niederlassung, für Los 1 UR, GR:
— Ausführung der Grund- und Sonderreinigung mit betriebseigenem Personal,
— Angabe der Mitarbeiter für Grund- und Sonderreinigungen.
3b) Struktur Hauptbetrieb/Niederlassung, für Los 2 GLR:
— Ausführung der Glas- und Sonderreinigung mit betriebseigenem Personal.
4. Qualifikation Betriebsleiter/Niederlassungsleiter, für Los 1 UR, GR und Los 2 GLR:
— Nennung des Betriebsleiters/Niederlassungsleiters,
— Angabe der 2 höchsten Abschlüsse/Studium/Ausbildungen,
— Angabe Firmeneintritt.
5. Qualifikation Objektleitung/en, für Los 1 UR, GR:
Mindestqualifikation laut Mindeststandards.
6a) Berufserfahrung Objektleitung/en, für Los 1 UR, GR:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
6b) Berufserfahrung Vorarbeiter für Los 2 GLR:
Mindestberufserfahrung laut Mindeststandards.
7a) Geplante Objektleitung/en, für Los 1 UR, GR:
— Nennung der vorgesehenen/geplanten Objektleitung/en,
— Nennung der Qualifikation Objektleitung/en,
— Nennung der Berufserfahrung Objektleitung/en.
7b) Geplante Vorarbeit, für Los 2 GLR:
— Nennung der vorgesehenen/geplanten Vorarbeit,
— Nennung der Berufserfahrung Vorarbeit.
Zu 1) für Los 1 (UR, GR): Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung, die als Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Büro- bzw. Verwaltungszwecken dienen. Die Jahresreinigungsfläche UR pro Referenz muss mindestens 800 000 m2 betragen.
Zu 1) für Los 2 (GLR): Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeaußenreinigung, die als Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Büro- bzw. Verwaltungszwecken dienen. Die Jahresreinigungsfläche GLR pro Referenz muss mindestens 2 500 m2 betragen.
Zu 5) Die Mindestqualifikation der eingesetzten Objektleitung/en ist eine erfolgreich bestandene Weiterbildung mit mindestens 10 Vollzeittagen als geprüfte/zertifizierte Objektsleitung, Fachwirt Reinigung und Hygiene, Geprüfter Desinfektor oder eine abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk oder jeweils vergleichbar.
Zu 6a) Die eingesetzte Objektleitung/en muss mindestens über 3 Jahre nachweislich Berufserfahrung als Objektleitung in der Gebäudereinigung verfügen.
Zu 6b) Der eingesetzte Vorarbeiter muss mindestens über 3 Jahre nachweislich Berufserfahrung als Vorarbeiter/Teamleiter in der Glasreinigung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.