Schülerbeförderung zur Vinzenz-Pallotti-Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 0450-5/1-VP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung zur Vinzenz-Pallotti-Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum
Die Leistung umfasst die Schülerbeförderung zur Vinzenz-Pallotti-Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum (Singerstraße 75, 86316 Friedberg) im Rahmen der Kleinbuslinien für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Leistung umfasst die Schülerbeförderung zur Vinzenz-Pallotti-Schule – Sonderpädagogisches Förderzentrum (Singerstraße 75, 86316 Friedberg) im Rahmen der Kleinbuslinien in den Schuljahren 2021/2022 – 2024/2025
Die bisher vorliegende Anzahl an Schülern und Haltestellen für das Schuljahr 2021/2022 sind in der Übersicht am Ende der Leistungsbeschreibung dargestellt. Diese Daten sind für die Angebotserstellung maßgebend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124),
— Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124),
— Erklärung des Bieters zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe L124).
Erklärung des Bieters zur Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge beabsichtigt sind. (siehe L124)
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um eine rechtzeitige Beantwortung zu ermöglichen, sind Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen bis spätestens 21.06.2021 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.