Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienst und Bewachung für Asylunterkünfte im Landkreis Fürstenfeldbruck Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0924-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-ffb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienst und Bewachung für Asylunterkünfte im Landkreis Fürstenfeldbruck
Der Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens (VgV- Ausschreibung) als Rahmenvereinbarung die Dienstleistung „Sicherheitsdienst und Bewachung (24/7) für Asylunterkünfte im Landkreis Fürstenfeldbruck“. Die Inhalte der Sicherheitsdienstleistung können den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Nur vollständig eingegangene Unterlagen können in der Wertung berücksichtigt werden.
Sicherheitsdienst/Bewachung Asylunterkünfte Los 1
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens (VgV- Ausschreibung) als Rahmenvereinbarung die Dienstleistung „Sicherheitsdienst und Bewachung (24/7) für Asylunterkünfte im Landkreis Fürstenfeldbruck“. Los 1 umfasst im Wesentlichen den westlichen Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck mit den Kommunen Fürstenfeldbruck, Mammendorf, Mittelstetten, Landsberied usw. Alle Unterkünfte in Los 1 liegen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck. Die Inhalte der Sicherheitsdienstleistung können den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Nur vollständig eingegangene Unterlagen können in der Wertung berücksichtigt werden.
Sicherheitsdienst/Bewachung Asylunterkünfte Los 2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens (VgV- Ausschreibung) als Rahmenvereinbarung die Dienstleistung „Sicherheitsdienst und Bewachung (24/7) für Asylunterkünfte im Landkreis Fürstenfeldbruck“. Los 2 umfasst im Wesentlichen den nordöstlichen Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck mit den Kommunen Olching, Maisach, Gröbenzell usw. Alle Unterkünfte in Los 2 liegen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Olching. Die Inhalte der Sicherheitsdienstleistung können den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Nur vollständig eingegangene Unterlagen können in der Wertung berücksichtigt werden.
Sicherheitsdienst/Bewachung Asylunterkünfte Los 3
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt im Rahmen eines Offenen Verfahrens (VgV- Ausschreibung) als Rahmenvereinbarung die Dienstleistung „Sicherheitsdienst und Bewachung (24/7) für Asylunterkünfte im Landkreis Fürstenfeldbruck“. Los 3 umfasst im Wesentlichen den südöstlichen Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck mit den Kommunen Germering, Puchheim, Eichenau usw. Alle Unterkünfte in Los 3 liegen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Germering. Die Inhalte der Sicherheitsdienstleistung können den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Nur vollständig eingegangene Unterlagen können in der Wertung berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst/Bewachung Asylunterkünfte Los 1
Ort: Eichenzell
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36124
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst/Bewachung Asylunterkünfte Los 2
Ort: Eichenzell
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36124
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst/Bewachung Asylunterkünfte Los 3
Ort: Eichenzell
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.