Neugestaltung und Umgestaltung Kirchenplatz und Kirchsteig in Kümmersbruck
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kümmersbruck
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92245
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kuemmersbruck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung und Umgestaltung Kirchenplatz und Kirchsteig in Kümmersbruck
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 38 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI Freianlagen sowie Verkehrsanlagen nach § 45 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 13 HOAI in Verbindung mit Anlage 13 HOAI, jeweils Leistungsphasen 5 bis 9 für die Neugestaltung und Umgestaltung des Kirchenplatzes und Kirchensteigs in Kümmersbruck.
92245 Kümmersbruck
Die Gemeinde Kümmersbruck beabsichtigt die Neugestaltung und Umgestaltung des Kirchenplatzes und des Kirchensteigs in Kümmersbruck. Die Maßnahme umfasst die Neugestaltung der Straße „Zu den Linden“, die daran angebundenen Parkplätze bzw. Parkterrassen sowie das Umfeld der Kirche mit Vorplatz.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1 - LPH 5-7,
— Stufe 2 - LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe 2 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kümmersbruck
Postleitzahl: 92245
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]