Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 6081 „Zelezna Ruda Bayerisch Eisenstein – Arber, Bergbahn Talstation“ im Landkreis Regen
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-regen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linie 6081 „Zelezna Ruda Bayerisch Eisenstein – Arber, Bergbahn Talstation“ im Landkreis Regen
Landkreis Regen (Strecke Zelezna Ruda Bayerisch Eisenstein – Arber, Bergbahn Talstation)
Der Landkreis Regen beabsichtigt, als zuständige Behörde, die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Verkehrsleistung der Linie 6081.
Die Linie 6081 gilt als Saisonverkehr – aufgeteilt in 3 Saisonfahrpläne. Die Winterhauptsaison ist abhängig von den bayerischen Weihnachts- und Winterferien. Im ersten Betriebsjahr würde die Winterhauptsaison voraussichtlich vom 25.12.2022 bis 26.2.2023 laufen und ca. 12 624 reine Fahrplankilometer (ohne Leerkilometer für An- und Abfahrt) beinhalten. Die Winternebensaison beginnt in der Regel einen Tag nach Ende der bayerischen Winterferien bis Ende März. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn erst Ende März die bayerischen Osterferien beginnen und bis in den April hineingehen. Dann läuft die Winternebensaison bis zum Ende der Osterferien. Im ersten Betriebsjahr würde die Winternebensaison voraussichtlich vom 27.2.2023 bis zum 31.3.2023 laufen und ca. 1 214 reine Fahrplankilometer (ohne Leerkilometer für An- und Abfahrt) beinhalten. Die Sommersaison startet in der Regel zum 1.5. und endet mit dem Ende der bayerischen Herbstferien. Im ersten Betriebsjahr würde die Sommersaison vom 1.5.2023 bis zum 5.11.2023 laufen und ca. 33 893 Fahrplankilometer beinhalten (ohne Leerkilometer für An- und Abfahrt). Im Gesamten dürften somit für das erste Betriebsjahr ca. 48 836 reine Fahrplankilometer (ohne Leerkilometer für An- und Abfahrt) anfallen. Das erste Betriebsjahr startet zum 1.11.2022, sodass die Sommersaison 2022 noch fertig gefahren werden muss. Ein Übergang vom Altunternehmer auf Neuunternehmer muss gewährleistet sein. In der Winterhauptsaison trägt die Gemeinde Bayerisch Eisenstein ein Teil der Kosten mit. Abhängig von deren Leistungsfähigkeit gestaltet sich der entsprechende Saisonfahrplan.
Spezifikationen:
Anwendung der aktuell gültigen Tarifstrukturen und Ticktes (Anwendung des Arberlandtarifs bzw. Verbundtarifs Donauwald sowie Anerkennung und Verkauf von Bayernticket, Bayerwaldticket und GUTi), Mitgliedschaft im Verbundtarif Donauwald (geplant), in der Tarifgemeinschaft Arberland und in der Tarifgemeinschaft Bayerwaldticket,
Information und Fahrkarten:
Nutzung eines elektronischen Verkaufssystems für den Fahrscheinverkauf in den Fahrzeugen sowie im Kundencenter, Bereitstellung der Fahrplandaten in überregionalen, elektronischen, interaktiven Auskunftssystemen, Zugriff der Fahrgäste per Smartphone auf Fahrplaninformation in Echtzeit, Professionelle Kundenbetreuung durch Kundencenter im Landkreis Regen
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Nutzung eines Rechnergesteuerten Betriebsleitsystems (RBL) zur Sicherstellung von Anschlüssen, mit optischen und akustischen Informationen über den Fahrtenverlauf, Hinweisen auf Umleitungen oder Besonderheiten. Auch für statistische Auswertungen und für die Nachprüfbarkeit von Fahrplanabweichungen.
Einsatz von ausreichend deutsch sprechendem Personal, Anpassung der bereitgestellten Kapazität an die tatsächliche Nachfrage durch Vorhaltung von verschiedenen Fahrzeuggrößen im Fuhrpark des Unternehmens, Ausstattung der Haltestellen nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie kontinuierliche Instandhaltung der Haltestellen, Altershöchstgrenze von 12 Jahren bei den verwendeten Fahrzeugen, Einsatz von Bussen möglichst in Niederflurbauweise mit Rampe für den Rollstuhltransport oder bei Bussen ohne Niederflurbauweise eine tatsächliche Einstiegshöhe von maximal 860 mm mit geeignetem Hublift zum Einstieg von Rollstuhlfahrern
Der Landkreis Regen kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 nach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorinformation bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, zu stellen. Sofern keine eigenwirtschaftliche Anträge innerhalb der gesetzlichen Frist eingehen, wird die Verkehrsleistung für die Linie 6081 im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben.