Doppelböden für elektrische Betriebsräume, EDV-Räume, FM-Räume Referenznummer der Bekanntmachung: KS.4002.3.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Doppelböden für elektrische Betriebsräume, EDV-Räume, FM-Räume
Erweiterung München Klinik Schwabing, Neubau Mutter-Kind-Zentrum mit Einbindung und Umbau der Häuser 24 und 25
BGF ca. 20 400 m2, BRI ca. 83 100 m³, 6 Vollgeschoße (-1 bis +4) zzgl. Heliport auf dem Dach. Beschreibung des Auftrags siehe Ziffer II.2.4).
München Klinik Schwabing
Kölner Platz 1
80804 München
— EDV-Räume 267 m2,
— Fernmelderäume 135 m2,
— NSHV-Räume 100 m2,
— Mittelspannung 22 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Doppelböden für elektrische Betriebsräume, EDV-Räume, FM-Räume
Ort: Feldkirchen-Westerham
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83620
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RREP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer