E_035_356372 SchMel-bla Batteriespeichersystem Referenznummer der Bekanntmachung: E_035_356372
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
E_035_356372 SchMel-bla Batteriespeichersystem
Batteriespeichersystem.
Fraunhofer ISE
Haid-Haus (V10)
Bötzinger Straße 31
79111 Freiburg
1 Stück
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE plant die Beschaffung eines Batteriespeichers für das neue „Entwicklungs- und Prüfzentrums für Batterien und Energiespeichersysteme“. Der Batteriespeicher wird als Bestandteil des Stromversorgungssystems des neuen Gebäudes „Haidhaus“ (Bötzingerstr. 31, 79111 Freiburg im Breisgau) dienen.
Die Batterieintegration wird durch das Forschungsprojekt „Haid-Power“ gefördert, im Rahmen des Strategiedialoges Automobilwirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
Der bestehende Netzanschlusspunkt des Gebäudes verfügt nicht über ausreichende Leistungsfähigkeit, um den sicheren Betrieb aller geplanten Anlagen zu gewährleisten.
Aus diesem Grund soll die Stromversorgung durch die Integration des Batteriespeichers (und der bestehenden Photovoltaik Anlage) unterstützt werden.
Das geplante Batteriespeichersystem soll, als wesentlicher Teil des innovativen Stromversorgungskonzept, und durch eine „Peak-Shaving“ (oder „Load-levelling“) Anwendung, den sicheren Betrieb des Gebäudes sicherstellen.
Optionen:
4.1 Technische Unterstützung bei der Implementierung der Treiber für die Kommunikation zwischen Batterieanlage und OpenEMS
4.2 Validierung und Test dder Kommunikation mit EMS-System
10. Verlängerung der Gewährleistung.
4.1 Optional: Technische Unterstützung bei der Implementierung der Treiber für die Kommunikation zwischen Batterieanlage und OpenEMS
4.2 Optional: Validierung und Test der Kommunikation mit EMS-System
10. Optional: Verlängerung der Gewährleistung, je länger desto besser.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179a2b45c26-6ce02f32e615b58a
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179a2b45c26-6ce02f32e615b58a
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179a2b45c26-6ce02f32e615b58a
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Not applicable
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de