Neue Firewallsysteme für den Landkreis Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: FW 2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Firewallsysteme für den Landkreis Augsburg
Lieferung, Einrichtung und Service für neue zentrale Firewall-Systeme für den Landkreis Augsburg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die aktuelle zentralen Firewall-Systeme des Landkreises Augsburg zur Absicherung der Verwaltungsorganisation und der Schulen sollen ersetzt werden.
Es sind Systeme einzusetzen die:
— Die Schul- und Verwaltungsorganisation gut integrieren,
— eine hohe Anpassungfähigkeit für zukünftige Anforderungen haben,
— einfach und effizient die bisherigen Regeln übernehmen können,
— die bestehenden Administrationssysteme übernehmen können,
— den bisherigen Schulung- und Ausbildungstand der MA der IT berücksichtigen
— die zukünftzige Redundanzstrategie des Landkreis über 2 RZ unterstützen.
Die Systeme sind durch den AN zu liefern, aufzubauen und ein 2nd + 3th-Level-Service zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß B1 Eignungskriterien
Gemäß B1 Eignungskriterien
Gemäß B1 Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird im Auftrag und im Namen des Landkreis Augsburg durch das Beratungsunternehmen Team Tuchscherer, 86923 Finning / Ammersee, unterstützt. Das Team Tuchscherer sichert eine Bearbeitung nach allen Datenschutzregeln und DSGVO zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.