Schülerportal Referenznummer der Bekanntmachung: VGN 01-2021 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgn.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerportal
Der VGN beabsichtigt seit längerer Zeit den Aufbau eines „VGN-Schülerportals“. Für die notwendige Beauftragung eines Dienstleisters mit der Entwicklung und Umsetzung des Portals führt der VGN ein europaweites Vergabeverfahren durch. Einzelheiten zur Leistung können der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen entnommen werden (abrufbar entsprechend Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung).
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH
Rothenburger Straße 9
90443 Nürnberg
Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (abgekürzt: VGN) ist der Verkehrs- und Tarifverbund im Großraum der Stadt Nürnberg. 16 Landkreise und 8 kreisfreie Städte haben sich im VGN zusammengeschlossen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern einen modernen öffentlichen Personennahverkehr als attraktive Alternative zum privaten Pkw zu bieten. Über 130 Verkehrsunternehmen sorgen auf 769 Linien dafür, dass rund eine Mio. Fahrgäste Tag für Tag ihre Mobilitätsbedürfnisse sicher und komfortabel befriedigen können. Der VGN gehört damit zu den Top 10 Verbünden in Deutschland und ist flächenmäßig der Größte in Bayern. Die Plattform soll insgesamt acht Module enthalten: Antragstellung, Berechtigungsprüfung, Tarifermittlung, Ticketbestellung, Ticketausgabe, Abrechnung, Einnahmenaufteilung, Antragsdaten für den Ausgleich nach § 45a PBefG. Die Schülertickets können künftig in digitaler Form auf Chipkarte oder als HandyTicket ausgegeben werden. Auf die Verbundpässe soll im Idealfall verzichtet werden können. Der VGN beabsichtigt seit längerer Zeit den Aufbau eines solchen „VGN-Schülerportals“. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsum-fangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Insbesondere wird die Vergabestelle den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen im Zuge der Angebotsphase weitere Formblätter (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben nebst etwaiger Anlagen etc.), weitere Detaillierungen zum Leistungsumfang sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (marktüblicher EVB-IT) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber behält sich eine Konkretisierung und Vertiefung der Vergabeunterlagen im Zuge des Vergabeverfahrens daher ausdrücklich vor. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Einzelheiten zur Leistung können der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen entnommen werden (abrufbar entsprechend Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung). Für die Gesamtheit aller Maßnahmen steht derzeit ein geplantes Nettobudget von maximal [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: achthundertfünzigtausend Euro) zur Verfügung. Die betrieblichen Kosten sind hiervon ausgenommen.
Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Verhandlungsverfahren vorbehalten. Insbesondere können Regelungen für Betrieb und Wartung des Systems verlängert und fortgeführt werden.
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
a). Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b). Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) wertet die Vergabestelle darüber hinaus ie vom Bieter mit den Nrn. 1-3 bezeichneten Referenzformulare Qualitativ aus und prüft die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Die Vergabestellt wählt die ersten 3 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus, wenn der Bieter diese nicht entsprechend mit den Ziffern 1, 2 und 3 markiert.
Es werden mindestens die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 5 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen „Mustererklärung Mindestentgelt“ und „Scientologyschutzerklärung“ einzureichen.
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV),
[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[3] Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
[5] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[6] Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[7] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
[4] Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Der Bieter hat mit seinem Teilahmantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[8] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der abgefragten Beschaffungsgegenstände.
[10] Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern (falls zutreffend).
[11] Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer (falls zutreffend). Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von 7 Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
[12] Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe – falls zutreffend.
[13] Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar
[14] Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
[9] Der Bewerber weist mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[15] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
[16] Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
[17] Falls erforderlich: Eigenerklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB),
[18] Erklärung zur Einhaltung des MiLoG,
[19] Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend),
[20] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
[21] Scientology-Schutzerklärung.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Auftragswert
Für die Gesamtheit aller Maßnahmen steht derzeit ein geplantes Nettobudget von maximal [Betrag gelöscht] EUR (in Worten: achthundertfünzigtausend Euro) zur Verfügung. Die betrieblichen Kosten sind hiervon ausgenommen.
B. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
C. Rügeerfordernis
Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren hat der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat er bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
D. Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Jegliche Bruchstellen ist tunlichst zu vermeiden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRREK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.