Diakonisches Werk Traunstein e. V.- Wilhelm-Löhe-Förderzentrum – Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 431/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Diakonisches Werk Traunstein e. V.- Wilhelm-Löhe-Förderzentrum – Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Schüler-/innen mit Behinderung (derzeit ca. 400 Schüler/-innen, Losaufteilung in 2 Mengenlose) ab dem 14.9.2021 für die Dauer von mindestens 4 Schuljahren mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in 83301 Traunreut bzw. (teilweise) zu den Partnerklassen und wieder zurück an maximal 189 Tagen im Jahr.
Beförderung einer Anzahl von derzeit 120 Schüler/innen zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum und zurück
Wilhelm-Löhe-Förderzentrum Salzburger Str. 41 83301 Traunreut
Beförderung derjenigen Schüler/innen, die derzeit die Partnerklassen in Trostberg, Traunreut und Obing besuchen. Anzahl der zu befördernden Schüler und Anzahl/Ort der Partnerklassen können von Schuljahr zu Schuljahr variieren., Mittelschule Trostberg Heinrich-Braun-Str. 8 83308 Trostberg, Johannes-Heidenhain-Gymnasium Adalbert-Stifter-Str. 36 83301 Traunreut, Grund- und Mittelschule Obing Brunnenweg 4-5 83119 Obing
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Schüler-/innen mit Behinderung (derzeit ca. 400 Schüler/-innen, Losaufteilung in 2 Mengenlose) ab dem 14.9.2021 für die Dauer von mindestens 4 Schuljahren mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in 83301 Traunreut bzw. (teilweise) zu den Partnerklassen und wieder zurück an maximal 189 Tagen im Jahr.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025, soweit nicht noch nach diesem Zeitpunkt Sonderfahrten zu erbringen sind. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, also um das Schuljahr 2025/2026, soweit der Auftraggeber sein einseitiges Vertragsverlängerungsrecht gemäß Beförderungsvertrag (sh.§ 15 Beförderungsvertrag) ausübt.
Optionaler Abruf der Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer zur Betreuung und Versorgung der Schüler/innen. Derzeit werden keine Begleitpersonen benötigt, der Abruf der Option steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Von dem Auftraggeber wird mit dem Abruf von maximal einer Begleitperson mit maximal einer Stunde pro Fahrzeug pro Tag (je Los) gerechnet.
Beförderung von derzeit ca. 198 Schüler/innen zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum und zurück
Wilhelm-Löhe-Förderzentrum Salzburger Str. 41 83301 Traunreut
Beförderung derjenigen Schüler/innen, die derzeit die Partnerklassen in Trostberg, Traunreut und Obing besuchen. Anzahl der zu befördernden Schüler und Anzahl/Ort der Partnerklassen können von Schuljahr zu Schuljahr variieren., Mittelschule Trostberg Heinrich-Braun-Str. 8 83308 Trostberg, Johannes-Heidenhain-Gymnasium Adalbert-Stifter-Str. 36 83301 Traunreut, Grund- und Mittelschule Obing Brunnenweg 4-5 83119 Obing
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Schüler-/innen mit Behinderung (derzeit ca. 400 Schüler/-innen, Losaufteilung in 2 Mengenlose) ab dem 14.9.2021 für die Dauer von mindestens 4 Schuljahren mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in 83301 Traunreut bzw. (teilweise) zu den Partnerklassen und wieder zurück an maximal 189 Tagen im Jahr.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025, soweit nicht noch nach diesem Zeitpunkt Sonderfahrten zu erbringen sind. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, also um das Schuljahr 2025/2026, soweit der Auftraggeber sein einseitiges Vertragsverlängerungsrecht gemäß Beförderungsvertrag (sh.§ 15 Beförderungsvertrag) ausübt.
Optionaler Abruf der Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer zur Betreuung und Versorgung der Schüler/innen. Derzeit werden keine Begleitpersonen benötigt, der Abruf der Option steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Von dem Auftraggeber wird mit dem Abruf von maximal einer Begleitperson mit maximal einer Stunde pro Fahrzeug pro Tag (je Los) gerechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen.
Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer/Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung, Anlage Nr. 5 der Vergabe- und Vertragsunterlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere:
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten – z. B. §§ 129 – 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333-335a, 232-233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG – oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden),
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist,
— Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor,
— Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist,
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt,
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AentG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt,
— ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
— ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt,
— es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
— es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt),
— eine Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers).
Weitere einzureichende Nachweise sind (soweit zutreffend):
— Erklärung Bietergemeinschaft/Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung Bietergemeinschaft/Nachunternehmereinsatz,
— soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf,
— der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer/Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen,
— für den Fall des Nachunternehmereinsatzes: Eigenerklärung des Nachunternehmers.
Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter/Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht mit Deckungsschutz von mindestens 10 Millionen EUR für Personen – und Sachschäden (zweifach maximimiert) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Es muss – je nachdem für welches Los der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt – in den vergangenenen 3 Geschäftsjahren (2018/2019/2020/) jeweils ein bestimmter Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vorgelegen haben. Der verlangte Mindestumsatz für Los 1 beträgt je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] EUR, für Los 2 je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] EUR.
— Nachweis über das Vorliegen des geforderten Mindestumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über das Vorliegen des geforderten Mindestumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los (Los 1: [Betrag gelöscht] EUR; Los 2: [Betrag gelöscht] EUR).
Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit Mindestdeckungssume in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert). Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter/Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht mit Deckungsschutz von mindestens 10 Millionen EUR für Personen – und Sachschäden (zweifach maximimiert) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Es muss – je nachdem für welches Los der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt – in den vergangenenen 3 Geschäftsjahren (2018/2019/2020/) jeweils ein bestimmter Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vorgelegen haben. Der verlangte Mindestumsatz für Los 1 beträgt je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] EUR, für Los 2 je Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] EUR.
— Nachweis über das Vorliegen des geforderten Mindestumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über das Vorliegen des geforderten Mindestumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los (Los 1: [Betrag gelöscht] EUR; Los 2: [Betrag gelöscht] EUR).
Wegen der besonderen Vulnerabilität der zu befördernden Schüler/innen ist die gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte Beförderungsleistung für den Auftraggeber von höchster Priorität. Die besonderen Anforderungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus dem Beförderungsvertrag (Leistungsbeschreibung), Anlage Nr. 1 der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Im Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichende Unterlagen sind insbesondere:
— Anlage Nr. 2 Anschreiben zum Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anschreiben des Bieters zum Angebot,
— Anlage Nr. 4 Angebotsblatt je Los (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angebotsblatt für Eintragung des angebotenen Preises pro Besetztkilometer je Schuljahr nebst Mehrwertsteuersatz, Angabe des kalkulierten Sach- und Personalaufwands in Prozent sowie der Preises für die Besetztstunde pro Begleitperson,
— Anlage Nr. 7 Vertrag über die Auftragverarbeitung DSGVO (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über die Auftragsverarbeitung gem. Datenschutzgrundverordnung,
— Anlage Nr. 8 Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung DSGVO (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung DSGVO gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche,
— Liste der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Liste der Fahrzeuge, die für die Auftragausführung eingesetzt werden sollen,
— TÜV/DEKRA Zertifikat „sicherer Kranken- und Behindertentransfer“ oder gleichwertiges Zertifikat (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): TÜV/DEKRA Zertifikat „sicherer Kranken- und Behindertentransfer“ oder gleichwertiges Zertifikat,
— Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens bei Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Rosenheim
Die Anwesenheit von Dritten (d. h. von Personen außerhalb der Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der Auftraggeber von seinem Vertragsverlängerungsrecht um das Schuljahr 2025/2026 (je Los) Gebrauch macht, erfolgt wahrscheinlich eine weitere Bekanntmachung 2026.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die Vergabeplattform DTVP (https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z. B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z. B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z. B. Muttergesellschaft/Konzernmutter) erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden.
Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer I.1) genannten Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art, hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.