Betrieb und Pflege SharePoint-Farm (Ex-post-VÖ) Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2020-EU-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und Pflege SharePoint-Farm (Ex-post-VÖ)
Software-Betrieb und Pflege einer SharePoint-Farm sowie Administration hierauf basierender Fachanwendungen.
Technische Universität München
Arcisstraße 21
80333 München
Die Technische Universität München, Zentrale Informationstechnik („TUM“ oder „Auftraggeber“), betreibt derzeit im Leibnitz Rechenzentrum („LRZ“) die Lösung SharePoint von Microsoft („SharePoint“). Im Rahmen eines Projektes wurde auf SharePoint-Basis ein Fachverfahren (digitale Personalakte) implementiert, weitere Fachverfahren sind in der Umsetzung bzw. in der Planung.
Die 2 aktuell im Probebetrieb laufenden SharePoint-Server (1 x Entwicklung/DEV und TEST, 1 x Abnahme/Q&A und Produktion/PROD) für o.g. Anwendungszweck werden auch zukünftig im LRZ gehostet. Das LRZ verfügt nicht über die notwendigen Ressourcen, den SharePoint auf der Anwendungsebene kontinuierlich, unter Einhaltung vorgegebener SLAs, zu betreuen sowie zu warten. Aus diesem Grund hat sich die TUM dazu entschieden, den Software-Betrieb und die Pflege der SharePoint-Server sowie die Administration der Fachverfahren auszulagern. Hierzu zählen insbesondere die SharePoint-Farm, die zugehörigen SQL-Datenbanken und die Plumsail-Formularapplikation.
Die im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar war. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber optional abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht des Auftraggebers. Im Falle der Ausübung einer Option erfolgt der Abruf durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform. Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer muss zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen entweder personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Dies vorausgeschickt, behält sich der Auftraggeber den Abruf der nachfolgend genannten optionalen Leistungen vor:
— Optionale Vertragsverlängerung: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit (Grundlaufzeit plus Verlängerungsoption) kann somit 4 Jahre betragen („Höchstlaufzeit“). Im Falle der optionalen Vertragsverlängerung sind zumindest die folgenden Leistungen fortzuführen:
(i) Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Sharepoint-Farm gem. Ziff. 2.1 bis 2.8 der Leistungsbeschreibung;
(ii) Administration der bestehenden Fachanwendung (digitale Personalakte) i.S.d. Ziffer 2.11 der Leistungsbeschreibung im SharePoint-Umfeld;
(iii) Reporting und Nachverfolgen von Problems und Changes gem. Ziffern 2.5.3 und 2.5.4 der Leistungsbeschreibung.
— Optionale Administration weiterer Fachanwendungen auf SharePoint-Basis: Der Auftraggeber behält sich optional vor, den Auftragnehmer mit der Administration weiterer Fachanwendungen auf SharePoint-Basis zu beauftragen. Der Abruf dieser optionalen Leistungen kann sowohl während der Grundlaufzeit als auch während der (optionalen) Höchstlaufzeit erfolgen. Diesbezüglich geht der Auftraggeber von einem Aufwuchs von durchschnittlich 2 Fachanwendungen pro Jahr, d. h. während der möglichen Höchstlaufzeit von insgesamt 8 weiteren Fachanwendungen aus. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer höchstens mit der Administration von 10 weiteren Fachanwendungen beauftragen,
— sonstige optionale Leistungen: Darüber behält sich die TUM optional vor, den Auftragnehmer im Rahmen der folgenden Tätigkeiten mit Unterstützungsleistungen auf Stundenbasis zu beauftragen. Diese Tätigkeiten werden nur bei Bedarf abgerufen, etwa im Rahmen von IT CRs oder der Entwicklung weiterer Fachanwendungen. Aktuell geht die TUM von einem Bedarf von 4 000 Stunden pro Jahr für Entwicklung und Rollout für weitere Fachanwendungen im Jahr aus. Die sonstigen optionalen Tätigkeiten sind auf einen Höchstumfang von 16 000 Stunden begrenzt. Diese optionalen Leistungen umfassen:
— Technische Konzipierung neuer Fachanwendungen im Sinne eines RAD Ansatzes,
— Implementierung und Rollout von Fachanwendungen,
— Frontend Design (aktuell mit Plumsail SharePoint Forms) und Implementierung: JavaScript mit CSS und Einbindung von Webservices,
— Backend Implementierung von PowerShell Skripten und Workflows, .NET und React, C# ggf. SQL,
— Problemlösung von eingebundenen externen Systemen per Java, JavaScript oder z. B. C++ Code zum Zugriff auf die API von externen Systemen wie Governikus, TUM online oder dem System d.3 von d.velop,
— Optionale zusätzliche Audits: Der Auftraggeber behält sich optional vor, über den gemäß Ziffern 2.13.2 und 2.13.2 der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Umfang hinaus zusätzliche Audits durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, welche nicht von der Pauschalvergütung für Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Sharepoint-Farm umfasst sind,
— optionale Verlängerung der Betriebszeiten: Der Auftraggeber behält sich optional vor, die unter Ziffer 2.5.6.1 der Leistungsbeschreibung genannten Servicezeiten (8 bis 18 Uhr) für den Betrieb und die Pflege der SharePoint-Farm (gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 dieser Leistungsbeschreibung) auf den Zeitraum von werktags jeweils 6 bis 20 Uhr auszudehnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb und Pflege SharePoint-Farm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRRCF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.