15900E0002 Neubau Notstromzentrale Universitätsklinikum Augsburg. Fachplanung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0155
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 090-233372)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
15900E0002 Neubau Notstromzentrale Universitätsklinikum Augsburg. Fachplanung Elektrotechnik
Elektrotechnische Fachplanung des Neubaus der Notstromzentrale für das Universitätsklinikum Augsburg.
— Kostenobergrenze Gesamtmaßnahme (KG 200-600): [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt.;
— Ingenieurleistung: Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen;
— die Leistung beinhaltet insbesondere die Planung der Notstromerzeugung, der Mittelspannungsverteilung sowie die Anbindung an die Stationsleittechnik;
— Beauftragung der LPH 2;
— Stufenweise Weiterbeauftragung gemäß II.2.11 (Option);
— Geschätzter Wert der anrechenbaren Kosten der beschriebenen Ingenieurleistung: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
— 4.3.1.1 Planen und Bauen von Notstromanlagen im Klinikbereich. Angabe von 3 Referenzen,
— 4.3.1.2 Planen und Bauen von Mittelspannungsschaltanlagen. Angabe von 3 Referenzen,
— 4.3.1.3 Referenz 3: Projektabwicklung mit öffentlichem Auftraggeber. Angabe von 3 Referenzen,
— 4.3.1.4 Referenz 4: Durchführung von Projekten mit Baukosten KG400 >[Betrag gelöscht] EUR. Angabe von 3 Referenzen,
— 4.3.1.5 Referenz 5: Planen und Bauen von technischer Ausrüstung in Honorarzone III. Angabe von 3 Referenzen,
— 4.3.1.6 Referenz 6: Bearbeitung der LPH2-LPH9 nach HOAI. Angabe von 3 Referenzen.
Die Bewertung der von den Bewerbern eingereichten Angaben im Rahmen des Bewerberbogens erfolgt für jede der drei Referenzen gesondert. Dabei wird überprüft, ob die Bewertungskriterien bei der jeweiligen Referenz erfüllt sind. Dementsprechend sind Angaben zu den Bewertungskriterien darzulegen.
Die Punktevergabe erfolgt folgendermaßen:
— Einen Punkt, wenn das Bewertungskriterium erfüllt ist,
— null Punkte, wenn das Bewertungskriterium nicht erfüllt ist.
Je Bewerbung können bis zu 3 Referenzen vorgelegt werden. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein.
Die Referenzen werden nach Kriterien bewertet. Es gibt je 6 Wertungskriterien. Die Kriterien sind folgende:
— Planen und Bauen von Notstromanlagen im Klinikbereich;
— Planen und Bauen von Mittelspannungsschaltanlagen;
— Projektabwicklung mit öffentlichen Auftraggebern;
— Projektumfang Baukosten der KG 400 größer 10 Mio. EUR;
— Honorarzone 3 der Planungsleistung;
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2-9 nach HOAI.
Bei der Bewertung der Referenzen wird ein Punktesystem angewendet. Für einzelne Kriterien wird eine Punktezuordnung von 1/0 angewendet.
1 = Kriterium erfüllt
0 = Kriterium nicht erfüllt oder Angebot enthält zu wenige wertungsfähige Aussagen
Das bedeutet jede der 3 Referenzen kann eine Maximalpunktzahl 6 erreichen. Aus 3 bewerteten Referenzen ergibt sich ein erzielbarer Maximalwert von 18 Punkten, der einem Erfüllungsgrad von 100 % entspricht. Der erreichte Erfüllungsgrad wird für jeden Bewerber mit dem Faktor 5 multipliziert und auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet. Somit ergibt sich für die Bewertung des Eignungskriteriums Referenzen ein Ergebniswert zwischen 5 und 0 Punkten.
Gewichtungen:
— Punkt 4.2.2: 25 %,
— Punkt 4.3.1: 40 %,
— Punkt 4.3.2: 25 %,
— Punkt 4.3.5: 10 %.
Die 4 Eignungskriterien werden wie folgt gewichtet:
— Spezifischer Jahresumsatz (Bewerberbogen 4.2.2) 25 %;
— Referenzen (Bewerberbogen 4.3.1) 40 %;
— Fachkräfte (Bewerberbogen 4.3.2) 25 %;
— Beschäftigtenzahl (Bewerberbogen 4.3.5) 10 %.
Die verschiedenen Eignungskriterien werden auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet. Die Ermittlung des Punktewertes erfolgt nach den zuvor beschriebenen Vorgaben, Die Bewertungen sind stets ganzzahlig bzw. werden auf eine ganzzahlige Zahl gerundet.
Anschließend werden die Bewertungen mit den dazugehörigen Gewichtungen und 100 multipliziert, um eine ganzzahlige Bewertungszahl pro Bewerber zu erhalten (z. B. 5 x 25 % x 100 = 125 Punkte). Es ist eine Gesamtpunktzahl von max. 500 Punkten erreichbar. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 250 Punkten, so wird die Auswahl unter diesen Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).