Planung Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VPL 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verkehsplanung.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße
Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahn von der Allersberger Straße aus in das Entwicklungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 4600 „Brunecker Straße“ bis hin zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung für den gesamten Planungsabschnitt Tristanstraße und Bauernfeindstraße erstellt. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR (netto). Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahn von der Allersberger Straße aus in das Entwicklungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 4600 „Brunecker Straße“ bis hin zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße umzusetzen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung für den gesamten Planungsabschnitt Tristanstraße und Bauernfeindstraße erstellt. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR (netto). Für die Maßnahme wird die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht nicht (freie Option). Als zusätzliche Leistungen hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vermessungsleistungen durchzuführen und die für die Planfeststellungsunterlagen notwendigen Fachgutachten (immissionstechnische Untersuchungen, wassertechnische Untersuchungen, umweltfachliche Untersuchungen, Baugrunduntersuchung etc.) zu ermitteln. Des Weiteren sind die Fahrleitungsanlagen der Tram zu planen. Für den Planungsabschnitt A sind zusätzlich Leistungen der Rückbauplanung von Ingenieurbauwerken und zugehörige Leistungen der Tragwerksplanung zu erbringen. Die tragwerksplanerischen Leistungen beschränken sich dabei Großteils auf die Erstellung von Baugruben- und Abbruchkonzepten. Die beschriebenen Leistungen werden innerhalb dieser Ausschreibung unter dem Dachobjekt Verkehrsanlagen zusammengefasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.