Gewerk 20.0 Bauschlosser- und Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20.0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altdorf
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84032
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk 20.0 Bauschlosser- und Stahlbauarbeiten
Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule sowie Neubau des Bauamtes und Erweiterung des Kinderhortes.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführung unter erschwerten Bedingungen bei laufenden Schulbetrieb
Beschreibung der Beschaffung
— ca. 4 Stück Eingangs- und Fluchttreppenanlagen,
— ca. 5 Stück Eingangsvordächer,
— ca. 3 Stück Handläufe und Geländer vom KG – 2. OG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss in ein vorbeschriebenes Register eingetragen sein.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht die bereits vergleichbare Leistungen mit erfolg in den letzten drei Geschäftsjahren durchgeführt haben.
Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen und Punkt II. 2.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.