Lieferung von Geräten, Schalendrehstühlen und Bäcker-Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-3421-02/630_BT_BÄ_KO(B1/2–5, 10, 11.12)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Geräten, Schalendrehstühlen und Bäcker-Zubehör
Lieferung von Geräten, Schalendrehstühlen und Bäcker-Zubehör für die Modernisierung der Bäcker-und Konditoren-Werkstatt
Ausstattungsbereich: Bäckerei-und Konditoren-Werkstatt – Lieferung an BTZ Bayreuth.
Los 1
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kleingeräte und Bäckerei-und Konditoreizubehör
— Pos 1 – Induktionsplatte,
— Pos 2 – Zutatenwaage,
— Pos 3 – Einschießgerät,
— Pos 4 – Mikrowelle,
— Pos 5 – Tortendrehteller.
Los 2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Schalendrehstühle höhenverstellbar inkl. Halterungen
— Pos 1 – Schalendrehstühle,
— Pos 2 – Halterungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferzeitpunkt – verbindlicher Liefertermin – Los 1 + Los 2:
Die Anlieferung kann nur in dem Zeitraum vom 9.8.2021 bis 27.8.2021 erfolgen.
Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er diesen Liefertermin gewährleisten kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.