Atemschutzausrüstung für ein LF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 804-2021-05 LF20AA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (B)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtlindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Atemschutzausrüstung für ein LF 20
Lieferung von Atemschutzausrüstung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Lindau.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Atemschutzausrüstung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Lindau21.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die EEE oder Eigenerklärung zur Eignung und Zuverlässigkeit, Datenschutzerklärung; die Formulare stehen im Portal zur Verfügung und sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Referenzliste, Eigenerklärung zur Selbstreinigung Feuerwehrkartell; die Formulare stehen im Portal zur Verfügung und sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Neben dem elektronischen Auftrag wird auch ein postalisches Auftragsschreiben versendet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.