Einkauf von Radiographiesystemen Klinikum Landkreis Erding – Auftragsvergabe Referenznummer der Bekanntmachung: EU-GAV-02-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf von Radiographiesystemen Klinikum Landkreis Erding – Auftragsvergabe
Das Klinikum Landkreis Erdingen schreibt 2 vollautomatische High-End Radiographiesysteme mit 3D-Deckenstativ aus. Ein Gerät kommt in der Röntgenabteilung, das andere in der Notaufnahme des Klinikums zum Einsatz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Klinikum Landkreis Erding, Regiebetrieb des Landkreises Erding
Bajuwarenstraße 5
85435 Erding
Das Klinikum Landkreis Erdingen schreibt 2 vollautomatische High-End Radiographiesysteme mit 3D-Deckenstativ aus. Ein Gerät kommt in der Röntgenabteilung, das andere in der Notaufnahme des Klinikums zum Einsatz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
1. Voraussichtliche Beschaffungseiträume:
— Röntgenabteilung: Q3/2021,
— Notaufnahme: Q1/2022.
2. Der Auftraggeber wird bei der Durchführung der Ausschreibung von der Gesellschaft für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge – GAVOA mbH und der Prospitalia GmbH unterstützt. Sie fungieren als Kontaktstellen und sind nicht Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Radiographiesysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.siemens-healthineers.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Angebote benannten GAVOA mbH eingegangen sein.
Bitte stellen Sie Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Bieterfragen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z. B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: [removed], Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1RRMT
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).