Labormöblierung – Neubau Blutspende Referenznummer der Bekanntmachung: 2021HTR000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-erlangen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/
Abschnitt II: Gegenstand
Labormöblierung – Neubau Blutspende
Labormöblierung für den Neubau Blutspende
Universitätsklinikum Erlangen
Blutspendezentrum (Transfusionsmedizin)
Hartmannstraße 14 – 91054 Erlangen.
Labormöblierung für den Neubau Blutspende – Universitätsklinikum Erlangen – Blutspendezentrum (Transfusionsmedizin).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labormöblierung – Neubau Blutspende
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das offene Verfahren brachte im Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur unannehmbare Angebote; das Verfahren wird daher nach § 63 Abs. 1 Ziff. 3 VgV (kein wirtschaftliches Ergebnis) aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.