Lieferung von Buchungsautomaten für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinkelsbühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinkelsbuehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Buchungsautomaten für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl beabsichtigt, im Jahr 2021 insgesamt 21 Buchungsautomaten zur Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet aufzustellen. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, die betriebsfertige Montage sowie die Konfiguration und Installation der Buchungsautomaten einschließlich deren Instandhaltung.
21 Standorte der Buchungsautomaten im Stadtgebiet
91550 Dinkelsbühl
exakte Standorte siehe Lageplan als Teil der Vergabeunterlagen
— Allgemeines
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl beabsichtigt, im Jahr 2021 insgesamt 21 Buchungsautomaten zur Parkraumbewirtschaftung aufzustellen. Die Leistungen werden hierbei auf 2 Gebiete separiert.
— Innerhalb des Altstadtgebiets werden 19 Buchungsautomaten mit Solar- bzw. Energiezuleitung benötigt, darunter ein Gerät im Austausch zu einem vorhandenen Parkscheinautomaten,
— Außerhalb der Altstadt werden 2 Buchungsautomaten mit Energiezuleitung aufgestellt und ersetzen so bereits vorhandene Parkscheinautomaten, die aktuell ebenfalls über einen festen Stromanschluss verfügen,
— Liefer- und Dienstleistungsumfang
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung, die betriebsfertige Montage (bei Standorten mit festem Stromanschluss in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) inkl. Fertigteilfundamente (Bereitstellung an und Einbau durch den Bauhof Dinkelsbühl) sowie die Konfiguration und Installation der Buchungsautomaten. Als Buchungsautomat wird hierbei eine Gerätekonfiguration verstanden, die die Entrichtung der Parkgebühr für einen Parkvorgang ermöglicht und diesen Parkvorgang einem durch den Nutzer einzugebenden amtlichen Kfz-Kennzeichen zuordnet. In einer zentralen Software (SW) sollen die einzelnen Parkvorgänge mit den relevanten Daten im Modul Datenhaltung vorgehalten werden. Zunächst als aktuelle Datensätze mit dem amtlichen Kennzeichen zur Unterstützung der Parkraumüberwachung und nach Ablauf eines ausreichend langen Zeitraumes ohne das Kennzeichen (anonymisiert) als historische Datensätze und Grundlage für statistische Auswertungen.
Zusätzlich zu den Buchungsautomaten soll das Bezahlen über Handyparken-Apps ermöglicht werden. Die Stadt wird dies über die Plattformlösung Smartparking (http://www.smartparking.de) realisieren. Lösungen mit einem Datenaustausch von den Buchungsautomaten zur Plattformlösung Smartparking (oder zu einer Handyparken-App in dieser Plattform) und von dort zur Software des Überwachungspersonals (WiNOWiG) werden gegenüber anderen Ansätzen präferiert. Eine statistische Auswertung der integrierten Datenhaltung (also der Parkvorgänge, die an den Buchungsautomaten bezahlt wurden, und der Parkvorgänge, die über Handyparken-Apps bezahlt wurden) soll über die Plattformlösung Smartparking erfolgen.
— Instandhaltung
Die Anlagen sind gemäß Instandhaltungsvertrag instand zu halten. Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahren und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
— Leistungen Dritter
Durch den Bauhof Dinkelsbühl erfolgt der Einbau der Fertigteilfundamente und der Tiefenerder mit Kabelverbindung zur Potentialausgleichsschiene, welche wiederum jeweils vom Auftragnehmer geliefert werden müssen (reine Lieferleistung). Die Fundamente sollen für die Montage der Buchungsautomaten vorgerüstet sein (Ankerschrauben, Leerrohrdurchführung).
Durch die Stadtwerke Dinkelsbühl erfolgt die Anbindung der Buchungsautomaten mit Stromanschluss durch Kabelverbindung. An den entsprechenden Standorten werden die Anschlüsse für die Montage der Buchungsautomaten vorgerüstet. Nach der Lieferung der Buchungsautomaten durch den Auftragnehmer erfolgt der Einbau der zum Anschluss notwendigen Komponenten in den Buchungsautomaten durch die Stadtwerke Dinkelsbühl. Es ist dafür eine Wartungstür mit entsprechender Schließvorrichtung am Buchungsautomaten vorzusehen.
— Termine
Baubeginn: 4.5.2021
Bauende: 31.8.2021
Instandhaltungsvertrag: zunächst 5-jährige Laufzeit, automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr bei ausbleibender rechtzeitiger Kündigung, vgl. § 6 Abs. 2 des Vertrags
— Funktionalitäten und technische Spezifikationen
Angesichts der an dieser Stelle beschränkten Zeichenanzahl wird zu einer detaillierteren Beschreibung der Beschaffung sowie hinsichtlich der Funktionalitäten und technischen Spezifikationen auf die Baubeschreibung in der gleichnamigen Datei verwiesen, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber wird die gesetzlich vorgesehene Angebotsfrist des § 17 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 VgV aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit verkürzen. Rechtsgrundlage ist § 17 Abs. 3 VgV bzw. § 17 Abs. 8 VgV in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Buchungsautomaten für die Große Kreisstadt Dinkelsbühl
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).